HANNOVER / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Diesel-Skandal um Volkswagen zieht erneut juristische Kreise. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die 2021 geschlossenen Haftungsvergleiche mit den ehemaligen Vorständen Martin Winterkorn und Rupert Stadler erneut verhandelt werden müssen. Dies könnte weitreichende Konsequenzen für die beteiligten Parteien haben.

Der Diesel-Skandal bei Volkswagen, der vor einigen Jahren die Automobilbranche erschütterte, ist noch lange nicht abgeschlossen. Die Haftungsvergleiche, die 2021 mit den ehemaligen Vorständen Martin Winterkorn und Rupert Stadler geschlossen wurden, müssen nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) erneut verhandelt werden. Diese Entwicklung bringt den Fall zurück vor das Oberlandesgericht (OLG) Celle, das sich erneut mit den Details der Vergleiche auseinandersetzen muss.
Volkswagen hatte im Juni 2021 mit den Ex-Vorständen Haftungsvergleiche über mögliche Schadensersatzansprüche sowie darauf bezogene Deckungsvergleiche mit sogenannten D&O-Versicherern geschlossen. Diese Versicherungen schützen Führungskräfte vor Haftungsansprüchen. Die Gesamtsumme der Vergleiche belief sich auf über 288 Millionen Euro, wobei Winterkorn 11,2 Millionen Euro und Stadler 4,18 Millionen Euro zahlten.
Die Zustimmung zu diesen Vergleichen wurde auf einer VW-Hauptversammlung im Juli 2021 mit großer Mehrheit erteilt. Doch Kapitalanlegerschutzvereinigungen hielten die Beschlüsse für nichtig und zogen vor Gericht. Das Landgericht Hannover wies ihre Klage zunächst ab, ebenso das OLG Celle. Doch die Kläger legten Revision ein, und der Fall landete schließlich beim BGH in Karlsruhe.
Der BGH entschied nun, dass der Beschluss über die Zustimmung zum Deckungsvergleich mit den D&O-Versicherern wegen eines Gesetzesverstoßes nichtig sei. Insbesondere kritisierte das Gericht, dass bestimmte Angaben in der Tagesordnung bei Einberufung der Hauptversammlung gefehlt hätten. In Bezug auf die Haftungsvergleiche mit den ehemaligen Vorständen wurde das Verfahren ans OLG zurückverwiesen.
Volkswagen hat angekündigt, die Vereinbarungen mit den anderen Parteien der Vergleichsvereinbarungen zu den möglichen Folgen des BGH-Urteils zu besprechen. Ein Sprecher des Autoherstellers erklärte, dass vorsorglich mit den Versicherern vereinbart wurde, etwaige Rückforderungsansprüche vorerst nicht geltend zu machen. Volkswagen beabsichtigt, die 2021 getroffenen Vereinbarungen erneut abzuschließen, da die maßgeblichen Gründe für den Abschluss der Vergleiche auch heute noch zutreffen.

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