GARMISCH-PARTENKIRCHEN / LONDON (IT BOLTWISE) – Ein tragisches Zugunglück im Juni 2022 bei Garmisch-Partenkirchen hätte durch rechtzeitige Maßnahmen vermieden werden können. Ein interner Bericht der Deutschen Bahn zeigt auf, dass sowohl betriebliche als auch organisatorische Fehler zu dem Unfall führten, bei dem fünf Menschen ums Leben kamen. Die Bahn plant nun umfassende Maßnahmen, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.

Die Deutsche Bahn steht nach einem verheerenden Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen im Juni 2022 unter Druck, umfassende Maßnahmen zu ergreifen. Ein interner Bericht hat aufgedeckt, dass das Unglück, bei dem fünf Menschen starben und zahlreiche verletzt wurden, durch vermeidbare Fehler verursacht wurde. Sowohl das betriebliche Personal als auch die damaligen Vorstandsmitglieder der Tochtergesellschaft DB Netz tragen laut Bericht Verantwortung.
Am Tag des Unfalls entgleiste ein Regionalzug, nachdem die Schultage vor den Pfingstferien endeten. Drei Waggons kippten von den Schienen und verursachten den Tod von vier Frauen und einem Teenager sowie Verletzungen bei 78 Personen. Der Bericht identifiziert defekte Betonschwellen als Hauptursache, deren Tragfähigkeit durch chemische Reaktionen beeinträchtigt war. Kritisiert wird, dass DB Netz trotz bekannter Probleme nicht adäquat reagierte.
Inzwischen hat die Deutsche Bahn die Zuständigkeit für die Infrastruktur auf die neu gegründete DB InfraGo übertragen. Um zukünftige Unfälle zu verhindern, plant die Bahn den Austausch risikobehafteter Schwellen. Zwei Millionen dieser Schwellen wurden bereits ersetzt. Zudem setzt die Bahn auf umfangreiche Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für ihr Personal.
Die Bundesstelle für Eisenbahnfalluntersuchung hatte bereits zuvor auf Versäumnisse hingewiesen, insbesondere auf die nicht fristgemäße Bearbeitung einer kritischen Meldung eines Lokführers. Diese Warnung blieb unbeachtet, was jedoch nicht als alleinige Ursache des Unfalls gilt. Im Oktober beginnt der Strafprozess gegen zwei beschuldigte Bahnmitarbeiter, denen fahrlässiges Handeln vorgeworfen wird.

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