LUXEMBURG / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich ein Urteil gefällt, das weitreichende Auswirkungen auf die Schadensersatzansprüche von Autokäufern im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal haben könnte. Diese Entscheidung könnte die rechtlichen Rahmenbedingungen für ähnliche Fälle in der Zukunft prägen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Autokäufer, die von der VW-Dieselaffäre betroffen sind, Anspruch auf Schadensersatz haben. Dies betrifft insbesondere Fahrzeuge, die mit einer Betrugssoftware ausgestattet waren. Das Urteil erlaubt es den Gerichten, den sogenannten Nutzungsvorteil der Fahrzeuge zu berücksichtigen, was bedeutet, dass die Entschädigung um den Wert der Nutzung des Fahrzeugs reduziert werden kann.
Bereits zuvor hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Deutschland entschieden, dass betroffene Diesel-Käufer Anspruch auf eine Entschädigung von fünf bis 15 Prozent des Kaufpreises haben könnten. Der EuGH bestätigte nun, dass eine Begrenzung der Entschädigung auf 15 Prozent zulässig ist, solange sie eine angemessene Wiedergutmachung für den erlittenen Schaden darstellt. Diese Entscheidung könnte als Präzedenzfall für zukünftige Fälle dienen, in denen ähnliche Softwaremanipulationen aufgedeckt werden.
Interessanterweise hat das Urteil des EuGH keine allzu weitreichenden Folgen für Volkswagen, da die meisten Klagen bereits abgearbeitet wurden. Zehn Jahre nach dem Bekanntwerden des Skandals sind die meisten Verfahren abgeschlossen, und nur wenige Klagen sind noch anhängig. Volkswagen selbst sieht die Auswirkungen des Urteils als überschaubar an, da die meisten Fälle bereits durch Vergleiche oder rechtskräftige Urteile abgeschlossen wurden.
Ein weiterer Aspekt des Urteils ist, dass Volkswagen auch dann Schadensersatz leisten muss, wenn die Betrugssoftware erst nach der Herstellung des Fahrzeugs aufgespielt wurde. Dies könnte die rechtlichen Verpflichtungen des Unternehmens in Bezug auf die betroffenen Fahrzeuge erweitern. Dennoch bleibt die finanzielle Belastung für VW überschaubar, da der Konzern bereits erhebliche Rückstellungen für die Dieselthematik gebildet hat.
Am Landgericht Braunschweig sind von ursprünglich 11.000 Klagen nur noch etwa 70 offen, während am Oberlandesgericht Celle von 7.000 Klagen nur noch 150 nicht abgeschlossen sind. Viele Kläger haben ihre Fälle bis zum Bundesgerichtshof durchgefochten, wo noch rund 1.528 Verfahren anhängig sind. Ob und wie sich das EuGH-Urteil auf diese Fälle auswirken wird, bleibt abzuwarten.
Volkswagen hat im Jahr 2024 Rückstellungen in Höhe von 600 Millionen Euro für Prozess- und Rechtsrisiken im Zusammenhang mit der Dieselthematik gebildet. Dies zeigt, dass der Konzern weiterhin mit erheblichen finanziellen Belastungen rechnet, obwohl die Gesamtkosten des Skandals bereits über 33 Milliarden Euro betragen haben. Diese finanzielle Vorsorge könnte VW helfen, zukünftige rechtliche Herausforderungen besser zu bewältigen.
Insgesamt zeigt das Urteil des EuGH, dass die rechtlichen Konsequenzen des VW-Abgasskandals noch lange nicht abgeschlossen sind. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Entscheidung auf die verbleibenden offenen Verfahren auswirken wird und ob sie als Präzedenzfall für ähnliche Fälle in der Zukunft dienen könnte.

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