BRÜSSEL / LONDON (IT BOLTWISE) – Die neuen digitalen Vermögensregeln Europas weisen eine entscheidende Lücke auf: die Übertragbarkeit. Während die Märkte für Krypto-Assets (MiCA) und MiFID II auf übertragbare Wertpapiere abzielen, bleiben digitale, nicht übertragbare Instrumente in einem regulatorischen Blindspot. Der EU Blockchain Sandbox bietet jedoch eine Lösung, indem er die rechtliche Natur des ursprünglichen nicht übertragbaren Vermögenswerts bewahrt.

In der sich schnell entwickelnden Welt der digitalen Vermögenswerte hat Europa mit seinen neuen Regelwerken wie den Märkten für Krypto-Assets (MiCA) und der MiFID II eine bedeutende Rolle eingenommen. Diese Regelwerke sind jedoch primär auf übertragbare Wertpapiere ausgerichtet, was eine erhebliche Lücke für digitale, nicht übertragbare Instrumente schafft. Diese Instrumente, zu denen nicht börsennotierte Unternehmensanteile und maßgeschneiderte Umsatzbeteiligungsverträge gehören, fallen in einen regulatorischen Blindspot, da ihre Übertragbarkeit von Natur aus eingeschränkt ist.
Die EU Blockchain Sandbox bietet eine innovative Lösung für dieses Problem. Sie erkennt an, dass ein treuer „digitaler Zwilling“ die rechtliche Natur des ursprünglichen nicht übertragbaren Vermögenswerts bewahren kann, anstatt automatisch als neues, übertragbares Sicherheitstoken qualifiziert zu werden. Diese Erkenntnis ist entscheidend, da sie die Möglichkeit eröffnet, digitale Repräsentationen von Vermögenswerten zu schaffen, ohne deren ursprüngliche rechtliche Klassifikation zu verändern.
Einige könnten argumentieren, dass das Ausklammern nicht frei übertragbarer Tokens Schlupflöcher öffnet. Doch das Gegenteil ist der Fall: Wenn die rechtlichen, technischen und vertraglichen Maßnahmen darauf ausgerichtet sind, die Natur des zugrunde liegenden Vermögenswerts zu bewahren, bleibt die rechtliche Klassifikation der digitalen Repräsentation unverändert. Dies ist ein entscheidender Punkt, der von der EU Blockchain Sandbox hervorgehoben wird.
Die Tokenisierung hat die Regelwerke überholt, und es ist wichtig, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen mit dieser Entwicklung Schritt halten. Ein Wertpapier auf einem Ledger bleibt rechtlich ein Wertpapier, unabhängig davon, ob es in traditioneller oder tokenisierter Form ausgegeben wird. Ebenso wichtig ist jedoch die Erkenntnis, dass die bloße Aufzeichnung eines digitalen Zwillings eines nicht übertragbaren Vermögenswerts auf der Blockchain diesen nicht in ein Sicherheitstoken oder ein MiCA-reguliertes Krypto-Asset verwandelt.

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