MÜNCHEN / LONDON (IT BOLTWISE) – Im Rechtsstreit zwischen der Gema und OpenAI um die Nutzung von Liedtexten durch Künstliche Intelligenz deutet sich ein Vorteil für die Gema an. Die Vorsitzende Richterin des Landgerichts München hat in ihrer vorläufigen Einschätzung signalisiert, den Argumenten der Gema zu folgen. Der Streitwert beläuft sich auf 600.000 Euro, und es geht um die Nutzung von Texten bekannter Lieder.

Im aktuellen Rechtsstreit zwischen der Gema und OpenAI steht die Nutzung von Liedtexten im Fokus, die von der Künstlichen Intelligenz ChatGPT verarbeitet werden. Die Gema, als Verwalterin von Musikrechten, sieht ihre Rechte verletzt und hat Klage eingereicht. Die Vorsitzende Richterin des Landgerichts München, Elke Schwager, hat in ihrer vorläufigen Einschätzung angedeutet, dass die Argumente der Gema in vielen Punkten überzeugend sind.
Der Streit dreht sich um die Texte von neun bekannten Liedern, darunter “Atemlos” und “Bochum”. Diese Texte wurden unstrittig zum Training der KI verwendet. Die Gema wirft OpenAI vor, die Texte nicht nur zum Training genutzt, sondern auch in ihrem System gespeichert und vervielfältigt zu haben. OpenAI bestreitet dies und argumentiert, dass das System lediglich reflektiert, was es gelernt hat, ohne die Texte zu speichern.
Die Richterin sieht jedoch Anzeichen dafür, dass eine Speicherung und Vervielfältigung stattgefunden hat. Besonders die genaue Wiedergabe der Texte auf einfache Anfragen hin spricht ihrer Meinung nach für eine solche Speicherung. OpenAIs Argument, dass die Verantwortung für die Ausgabe beim Nutzer liege, fand in der vorläufigen Einschätzung keinen Anklang, da OpenAI durch die Auswahl der Trainingsdaten eine zentrale Rolle spielt.
Ein Vergleich zwischen den Parteien konnte nicht erzielt werden, obwohl die Richterin scherzhaft anmerkte, dass eine Einigung auf dem Oktoberfest gefeiert werden könnte. Die Gema verfolgt mit dem Verfahren das Ziel, grundsätzliche Fragen zur Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten durch KI zu klären. Eine Entscheidung des Gerichts wird für den 11. November erwartet, wobei auch eine Weiterverweisung an den Europäischen Gerichtshof möglich ist.


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