NEW YORK / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Hypothekenansprüche von Scott Bessent, dem US-Finanzminister, werfen Fragen auf, da sie Ähnlichkeiten mit den Vorwürfen gegen die Fed-Gouverneurin Lisa Cook aufweisen. Beide sollen mehrere Immobilien gleichzeitig als Hauptwohnsitz angegeben haben, was zu Vorwürfen des Hypothekenbetrugs führte.

Die jüngsten Enthüllungen über die Hypothekenansprüche von Scott Bessent, dem US-Finanzminister, haben in der Finanzwelt für Aufsehen gesorgt. Bessent, der in einem Interview mit Bloomberg Television in New York sprach, soll im Jahr 2007 zwei verschiedene Häuser gleichzeitig als seinen Hauptwohnsitz deklariert haben. Diese Behauptungen erinnern an die Vorwürfe gegen die Fed-Gouverneurin Lisa Cook, die ebenfalls beschuldigt wird, mehrere Immobilien als Hauptwohnsitz angegeben zu haben.
Die Dokumente zeigen, dass Bessent am selben Tag im September 2007 sowohl ein Haus in Bedford Hills, New York, als auch eines in Provincetown, Massachusetts, als Hauptwohnsitz angegeben hat. Ähnliche Vorwürfe wurden gegen Lisa Cook erhoben, die im Sommer 2021 Hypothekenverträge für Häuser in Ann Arbor, Michigan, und Atlanta unterzeichnete, in denen sie beide als Hauptwohnsitz deklarierte.
Der Direktor der Federal Housing Finance Agency, Bill Pulte, hat Cook wiederholt des Hypothekenbetrugs beschuldigt und ihre Hypothekendokumente in den sozialen Medien veröffentlicht. Dies führte zu einer Untersuchung des Justizministeriums, nachdem Pulte eine Strafanzeige eingereicht hatte. Präsident Donald Trump versuchte, Cook aufgrund dieser Vorwürfe zu entlassen, was jedoch von einem US-Bezirksgericht und einem Bundesberufungsgericht blockiert wurde.
Bessent äußerte sich in einem Interview mit Fox Business Network zu den Vorwürfen gegen Cook und betonte, dass sowohl er als auch Trump der Meinung seien, dass ein Fed-Beamter, der des Hypothekenbetrugs beschuldigt wird, nicht als einer der führenden Finanzregulatoren des Landes dienen sollte. Bank of America, der Hypothekengeber für Bessents Immobilien, bestätigte jedoch, dass beide Häuser als Zweitwohnsitze bekannt waren und dass die Hypothekenzinsen nicht von der Nutzung als Haupt- oder Zweitwohnsitz abhingen.

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