DÜSSELDORF / LONDON (IT BOLTWISE) –

Die Lufthansa Group hat einen bedeutenden juristischen Sieg im langwierigen Streit mit der Ferienfluggesellschaft Condor errungen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hob eine Entscheidung des Bundeskartellamts auf, die Lufthansa zur Fortführung von Sondervereinbarungen mit Condor verpflichtet hatte. Diese Vereinbarungen betrafen Zubringerflüge zum und vom Flughafen Frankfurt, die Condor über ihre Vertriebskanäle vermarkten konnte.
Das Gericht begründete seine Entscheidung mit Verfahrensfehlern seitens des Bundeskartellamts. Insbesondere wurde eine formell rechtswidrige Verfügung festgestellt, da die Mitglieder der Beschlussabteilung des Amtes die Besorgnis der Befangenheit begründet hatten. Ein zentraler Punkt war die Versendung einer abweichenden Version eines Originalvermerks an Lufthansa während einer Akteneinsicht.
Die Lufthansa begrüßte das Urteil und betonte, dass die Anordnung zur Fortführung der Vorzugskonditionen für Condor rechtswidrig war. Condor hingegen wies darauf hin, dass das Urteil sich ausschließlich auf Verfahrensfehler stütze und inhaltlich nicht über den Anspruch auf Zubringerflüge entschieden wurde. Die Fluggesellschaft prüft nun ihre nächsten Schritte.
Der Hintergrund des Streits liegt in der Kündigung der langjährigen Kooperation durch Lufthansa im Jahr 2020. Diese Entscheidung fiel inmitten der durch die Corona-Pandemie ausgelösten Krise, in der Lufthansa ihre Maschinen besser auslasten wollte. Condor sah sich dadurch im Wettbewerb auf der Langstrecke behindert und reichte Beschwerde beim Bundeskartellamt ein. Der Fall wurde schließlich vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt.

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