BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass eine überwältigende Mehrheit der Deutschen den Abschuss illegaler Drohnen befürwortet. Diese Maßnahme wird insbesondere über Flughäfen als notwendig erachtet, um die Sicherheit zu gewährleisten. Die Bundesregierung plant, die Drohnenabwehr zu verstärken und die Bundespolizei mit speziellen Einheiten auszustatten.

In Deutschland herrscht eine breite Zustimmung für den Abschuss illegaler Drohnen, insbesondere wenn sie über Flughäfen gesichtet werden. Laut einer Umfrage von YouGov, die im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur durchgeführt wurde, sprechen sich 79 Prozent der Befragten für diese Maßnahme aus. Nur eine kleine Minderheit von 6 Prozent ist dagegen. Diese Zahlen verdeutlichen die wachsende Besorgnis in der Bevölkerung über die Sicherheit im Luftraum.
Die Bundesregierung hat auf die zunehmenden Drohnensichtungen reagiert und plant, die Drohnenabwehr zu verstärken. Noch in diesem Jahr sollen Spezialeinheiten der Bundespolizei um eine Drohnenabwehreinheit erweitert werden. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt fordert zudem eine Gesetzesänderung, die es der Bundeswehr ermöglichen würde, bei Sichtungen militärischer Drohnen im Inland Amtshilfe zu leisten.
Die Umfrage zeigt auch, dass mehr als zwei Drittel der Befragten mit Sorge auf die jüngsten Drohnensichtungen blicken. Diese Besorgnis wird durch die Vermutung verstärkt, dass Russland hinter den Drohnenaktivitäten stecken könnte. Kanzler Friedrich Merz und mehr als die Hälfte der Befragten halten eine russische Beteiligung für wahrscheinlich, obwohl Moskau die Vorwürfe zurückweist.
Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages sieht jedoch enge Grenzen für den Einsatz der Bundeswehr zur Drohnenabwehr. Selbst bei einer Änderung des Luftsicherheitsgesetzes wäre der Abschuss von Drohnen durch die Bundeswehr im Inland nur im Falle eines Katastrophennotstands möglich. Dies würde einen besonders schweren Unglücksfall erfordern, der durch einen Drohnenüberflug zu Aufklärungs- oder Spionagezwecken nicht erfüllt wird.
Außerhalb eines Katastrophennotstands könnte die Bundeswehr der Polizei zwar Amtshilfe leisten, jedoch nur in Form von logistischer Unterstützung ohne hoheitlichen Charakter. Der Einsatz von Waffengewalt, insbesondere mit militärischem Gerät, das nur der Bundeswehr zur Verfügung steht, wäre nicht zulässig. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen verdeutlichen die Herausforderungen, vor denen die Bundesregierung bei der Drohnenabwehr steht.

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