FRANKFURT / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Ein wegweisendes Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt verpflichtet Meta, proaktiv gegen Deepfakes auf seinen Plattformen vorzugehen. Dies könnte weitreichende Folgen für die gesamte Social-Media-Landschaft haben.

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In einem bedeutenden Urteil hat das Oberlandesgericht Frankfurt den Social-Media-Giganten Meta dazu verpflichtet, nicht nur auf Hinweise zu reagieren, sondern aktiv gegen die Verbreitung von Deepfakes vorzugehen. Diese Entscheidung fiel im Fall des bekannten Mediziners und Wissenschaftsjournalisten Eckart von Hirschhausen, dessen Gesicht in einem gefälschten Werbevideo für ein Abnehmprodukt verwendet wurde. Das Gericht entschied, dass Meta nicht nur einzelne Videos entfernen, sondern auch ähnliche Inhalte selbstständig identifizieren und löschen muss.

Deepfakes, die mithilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt werden, stellen eine zunehmende Bedrohung für die Integrität von Informationen im Internet dar. Sie ermöglichen es, täuschend echte Videos zu erstellen, in denen Personen Aussagen treffen oder Handlungen ausführen, die sie nie gemacht oder getan haben. Dies birgt erhebliche Risiken, insbesondere wenn solche Inhalte zur Verbreitung von Fehlinformationen oder zur Schädigung des Rufs von Personen genutzt werden.

Der Fall von Hirschhausen zeigt exemplarisch, wie schwierig es für Betroffene sein kann, gegen solche Inhalte vorzugehen. Obwohl Meta das ursprüngliche Video nach einem Hinweis entfernte, war es notwendig, erneut Kontakt aufzunehmen, um ähnliche Videos löschen zu lassen. Diese reaktive Vorgehensweise wurde vom Gericht als unzureichend bewertet. Das Urteil fordert nun eine aktive Prüfpflicht von Plattformen, die über Rechteverletzungen informiert wurden.

Diese Entscheidung könnte weitreichende Konsequenzen für die gesamte Social-Media-Branche haben. Plattformbetreiber könnten künftig stärker in die Verantwortung genommen werden, um die Verbreitung von Deepfakes und anderen rechtsverletzenden Inhalten zu verhindern. Dies könnte auch die Art und Weise verändern, wie Unternehmen mit Inhalten umgehen, die potenziell gegen Rechte verstoßen.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt baut auf der bisherigen Rechtsprechung auf, die bereits im Fall des sogenannten „Künast-Memes“ angewendet wurde. Es berücksichtigt zudem den Digital Services Act der EU, der die Verantwortung von Plattformen im Umgang mit rechtswidrigen Inhalten regelt. Die Anwaltskanzlei SKW Schwarz, die von Hirschhausen in diesem Fall vertrat, sieht in der Entscheidung einen wichtigen Meilenstein für den Schutz von Persönlichkeitsrechten im digitalen Raum.

Für Meta und andere Plattformbetreiber bedeutet dies, dass sie ihre Strategien zur Erkennung und Entfernung von Deepfakes überdenken müssen. Dies könnte auch die Entwicklung neuer Technologien zur automatisierten Erkennung solcher Inhalte vorantreiben. Experten sehen in der Entscheidung eine Chance, die Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit von Social-Media-Plattformen zu erhöhen.

Insgesamt zeigt das Urteil, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit digitalen Inhalten im Wandel sind. Unternehmen müssen sich auf strengere Anforderungen einstellen, um die Rechte von Individuen zu schützen und die Verbreitung von Fehlinformationen zu verhindern. Dies könnte auch zu einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen Technologieunternehmen und Regulierungsbehörden führen, um effektive Lösungen für die Herausforderungen der digitalen Welt zu entwickeln.

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Meta muss Deepfakes proaktiv bekämpfen: Gerichtsurteil mit Signalwirkung
Meta muss Deepfakes proaktiv bekämpfen: Gerichtsurteil mit Signalwirkung (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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