WARSCHAU / LONDON (IT BOLTWISE) – Ein polnisches Gericht hat die Auslieferung eines Ukrainers, der an den Anschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines beteiligt gewesen sein soll, nach Deutschland abgelehnt. Der Fall wirft Fragen zur internationalen Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung auf und beleuchtet die politischen Spannungen zwischen den beteiligten Ländern.

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Ein polnisches Gericht hat entschieden, dass der 46-jährige Ukrainer Wolodymyr Z., der im Zusammenhang mit den Anschlägen auf die Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee verdächtigt wird, nicht nach Deutschland ausgeliefert werden darf. Diese Entscheidung fiel, nachdem das Gericht den deutschen Auslieferungsantrag als unzureichend begründet ansah. Wolodymyr Z. war in Pruszkow bei Warschau festgenommen worden und befand sich seitdem in Untersuchungshaft.

Die Anschläge auf die Nord-Stream-Pipelines im Herbst 2022 hatten weltweit für Aufsehen gesorgt, da sie die Energieversorgung Europas erheblich beeinträchtigten. Die Explosionen, die in der Nähe der Insel Bornholm registriert wurden, führten zu erheblichen Schäden an den Pipelines, durch die russisches Erdgas nach Deutschland transportiert wurde. Die Ermittlungen konzentrierten sich schnell auf die Möglichkeit, dass ausgebildete Taucher die Sprengsätze angebracht haben könnten.

Die Entscheidung des polnischen Gerichts steht im Kontext einer komplexen geopolitischen Lage. Polens Regierungschef Donald Tusk begrüßte die Entscheidung und betonte, dass es nicht im Interesse Polens liege, den Mann auszuliefern. Diese Haltung spiegelt die langjährige Skepsis Polens gegenüber dem Bau der Nord-Stream-Pipelines wider, die als potenzielles Erpressungsinstrument Russlands angesehen werden.

Parallel dazu hat auch ein italienisches Gericht die Auslieferung eines weiteren Verdächtigen, Serhij K., gestoppt. Dieser soll als Drahtzieher der Sabotageaktion fungiert haben. Die Entscheidung in Rom wurde aufgrund von Verfahrensfehlern getroffen. Diese Entwicklungen werfen ein Schlaglicht auf die Herausforderungen der internationalen Strafverfolgung in politisch sensiblen Fällen und die unterschiedlichen Interessen der beteiligten Staaten.

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Polen lehnt Auslieferung eines Nord-Stream-Verdächtigen ab
Polen lehnt Auslieferung eines Nord-Stream-Verdächtigen ab (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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