BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Besetzung von Richterposten am Bundesverfassungsgericht steht in der Kritik. Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Gerichts, fordert eine Reform, um parteipolitische Einflüsse zu reduzieren. Die aktuelle Praxis könnte die Unabhängigkeit des Gerichts gefährden und das Vertrauen der Öffentlichkeit schwächen.

Die Besetzung der Richterposten am Bundesverfassungsgericht ist seit langem ein Thema, das immer wieder für Diskussionen sorgt. Hans-Jürgen Papier, der ehemalige Präsident des Gerichts, hat nun erneut eine Reform gefordert, um die parteipolitischen Einflüsse bei der Wahl der Richter zu minimieren. Seiner Meinung nach gefährdet die derzeitige Praxis die Unabhängigkeit des Gerichts und könnte das Vertrauen der Öffentlichkeit in diese wichtige Institution untergraben.
Die Kritik von Papier richtet sich insbesondere gegen die informellen Absprachen zwischen den großen Parteien, die seit den 1980er Jahren bestehen. Diese Absprachen, die ohne gesetzliche Grundlage getroffen wurden, sehen vor, dass CDU/CSU und SPD Vorschlagsrechte unter sich aufteilen, oft in Absprache mit kleineren Koalitionspartnern wie FDP und Grünen. Papier sieht hierin eine veraltete Praxis, die dringend reformiert werden muss, um der veränderten Parteienlandschaft gerecht zu werden.
Ein konkreter Vorschlag von Papier ist, dass der zwölfköpfige Wahlausschuss des Bundestags sich vertraulich auf Richterkandidaten einigt, die dann im Plenum zur Wahl gestellt werden. Diese Vorgehensweise könnte den parteipolitischen Einfluss minimieren und eine objektivere Auswahl der Richter gewährleisten. Eine solche Reform würde nicht nur die Glaubwürdigkeit und Integrität des Gerichts stärken, sondern auch das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Unabhängigkeit der Justiz.
Die Notwendigkeit einer solchen Reform wird durch jüngste Entwicklungen unterstrichen. So scheiterte im Bundestag die Wahl dreier neuer Verfassungsrichter, weil die Unionsfraktion die Unterstützung für die SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf zurückgezogen hatte. Der aktuelle Modus, bei dem die 16 Richter des Bundesverfassungsgerichts je zur Hälfte vom Bundestag und Bundesrat mit einer Zweidrittelmehrheit gewählt werden, erfordert eigentlich eine parteiübergreifende Zusammenarbeit, die jedoch in der Praxis oft schwierig zu erreichen ist.

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