PORTLAND / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Ein Rechtsstreit um Cyberspionage und Menschenrechte zieht erneut die Aufmerksamkeit auf sich. Die saudi-arabische Aktivistin Loujain al-Hathloul kämpft gegen die Emirati-Firma DarkMatter, die beschuldigt wird, ihr Handy gehackt zu haben.
Der Fall um die saudi-arabische Menschenrechtsaktivistin Loujain al-Hathloul und die Emirati-Cybersicherheitsfirma DarkMatter hat erneut die Aufmerksamkeit der Justiz erregt. Al-Hathloul, bekannt für ihren Einsatz für Frauenrechte in Saudi-Arabien, insbesondere das Recht der Frauen, Auto zu fahren, wirft DarkMatter vor, ihr Handy gehackt und ihre Daten an die saudischen Behörden weitergegeben zu haben. Diese Vorwürfe führten zu ihrer Verhaftung und Folter im Jahr 2018.
Die jüngste Anhörung vor dem US-Bezirksgericht unter der Leitung von Richterin Karin Immergut, einer von Donald Trump ernannten Richterin, könnte den Verlauf des Falls maßgeblich beeinflussen. Immergut deutete an, dass sie den Fall nicht vollständig abweisen, sondern nur bestimmte Ansprüche der Klägerin streichen könnte. Die Komplexität des Falls erfordert jedoch eine sorgfältige Prüfung.
DarkMatter und drei ehemalige US-Geheimdienstmitarbeiter, die in den Fall verwickelt sind, argumentieren, dass das Gericht keine Zuständigkeit habe, da die meisten der angeblichen Handlungen außerhalb der USA stattfanden. Al-Hathloul hingegen behauptet, dass ihr Handy auch während eines Aufenthalts in den USA überwacht wurde, was die Zuständigkeit des Gerichts begründen könnte.
Ein entscheidender Punkt in der Argumentation ist das Urteil des Ninth Circuit Court of Appeals im Fall Briskin v. Shopify, das als Präzedenzfall für die Zuständigkeit bei internationalen Datenschutzverletzungen herangezogen wird. Dieses Urteil könnte die rechtliche Landschaft erheblich verändern und den Fall von al-Hathloul beeinflussen.
DarkMatter bestreitet die Vorwürfe und behauptet, dass sie nicht über die Technologie verfügten, um Echtzeitüberwachung durchzuführen, und dass sie eine interne Richtlinie hatten, die das Sammeln von Daten in den USA untersagte. Dennoch bleibt die Frage offen, ob diese Richtlinien tatsächlich eingehalten wurden.
Der Fall wirft auch ein Licht auf die Rolle von ehemaligen US-Geheimdienstmitarbeitern, die für DarkMatter arbeiteten. Diese waren Teil des sogenannten Project Raven, das Berichten zufolge für die Überwachung von Menschenrechtsaktivisten und Journalisten im Nahen Osten verantwortlich war. Die drei ehemaligen Mitarbeiter haben in einem Vergleich mit dem US-Justizministerium zugegeben, in US-Computernetzwerke eingedrungen zu sein.
Die Entscheidung des Gerichts könnte weitreichende Auswirkungen auf die internationale Rechtsprechung in Fällen von Cyberspionage und Menschenrechtsverletzungen haben. Al-Hathloul hofft, dass ihr Fall nicht nur Gerechtigkeit bringt, sondern auch ein Signal gegen die unrechtmäßige Überwachung von Aktivisten setzt.
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