BRÜSSEL / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Europäische Union hat neue Regelungen eingeführt, die darauf abzielen, die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen. Ab dem 9. Oktober müssen Banken im Euroraum bei Überweisungen überprüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der IBAN übereinstimmt. Diese Maßnahme soll Betrugsüberweisungen verhindern und den Verbrauchern mehr Sicherheit bieten.

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Die Einführung der neuen EU-Regelungen zur Empfängerüberprüfung bei Überweisungen markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung erhöhter Sicherheit im Zahlungsverkehr. Ab dem 9. Oktober sind Banken im Euroraum verpflichtet, bei jeder Überweisung zu prüfen, ob der Name des Zahlungsempfängers mit der IBAN des Zielkontos übereinstimmt. Diese Maßnahme soll nicht nur Betrugsüberweisungen verhindern, sondern auch das Vertrauen der Verbraucher in den digitalen Zahlungsverkehr stärken. Der Zahler erhält umgehend Feedback über die Übereinstimmung der Daten und kann entscheiden, ob er die Transaktion fortsetzen möchte. Diese Regelung wird bis 2027 in der gesamten EU verbindlich sein.

Ingo Beyritz, Leiter Zahlungsverkehr beim Bundesverband deutscher Banken (BdB), betont, dass diese neue Regelung die Unsicherheiten beseitigt, die bisher bei der Angabe von Empfängerdaten auf Rechnungen oder in E-Mails bestanden. Die Einführung der Datentransparenz zwischen den Geldinstituten schafft eine zusätzliche Sicherheitsebene, die sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen von Vorteil ist.

Die sogenannte Empfängerüberprüfung ist Teil der EU-Verordnung (EU 2024/886) und zielt darauf ab, die Sicherheit beim Online-Banking zu erhöhen. Diese Überprüfung wird nicht nur im Online-Bereich, sondern auch bei physischen Banküberweisungen durchgeführt. Interessanterweise kann es vorkommen, dass die Rückmeldung der Banken auf Ungereimtheiten hinweist, die nicht betrügerischer Natur sind, beispielsweise wenn der Name auf der Überweisung nicht exakt mit dem von der Bank geführten Namen übereinstimmt.

Der BdB ist optimistisch, dass der neue Service ohne technische Schwierigkeiten implementiert werden kann. Zudem soll diese Sicherheitserweiterung den Verbrauchern und den Zahlungsempfängern kostenfrei angeboten werden. Der SEPA-Zahlungsverkehrsraum, der 36 Länder umfasst, profitiert von der IBAN-Standardisierung, die Überweisungen und Kartenzahlungen vereinheitlicht und beschleunigt. Interessanterweise bleibt es den Nicht-EU-Staaten wie Norwegen, Island und Liechtenstein freigestellt, die neuen Vorgaben zu übernehmen. Für Transaktionen mit Großbritannien und der Schweiz sind keine derartigen Überprüfungen geplant.




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Neue EU-Regelungen zur Empfängerüberprüfung bei Überweisungen
Neue EU-Regelungen zur Empfängerüberprüfung bei Überweisungen (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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