BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die ostdeutschen Bundesländer können im kommenden Jahr mit einer finanziellen Entlastung von 340 Millionen Euro bei den Kosten für Zusatz- und Sonderrenten aus DDR-Zeiten rechnen. Diese Maßnahme ist Teil des Haushaltsentwurfs 2026, wie das Bundesfinanzministerium mitteilte. Die Entlastung erfolgt durch eine Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten, was den Ländern mehr Spielraum für Investitionen in Bildung und soziale Projekte verschaffen soll.

Die ostdeutschen Bundesländer stehen vor einer finanziellen Entlastung, da der Bund im kommenden Jahr 340 Millionen Euro der Kosten für die Zusatz- und Sonderrenten aus DDR-Zeiten übernimmt. Diese Maßnahme ist im Haushaltsentwurf für 2026 vorgesehen, wie das Bundesfinanzministerium bekannt gab. Trotz dieser Entlastung belaufen sich die Beiträge der Länder für diesen Posten auch in den Jahren 2026 und 2027 auf jeweils knapp 2,3 Milliarden Euro.
Die Zusatzversorgung und Sonderversorgung waren zu DDR-Zeiten spezielle Rentensysteme für bestimmte Berufsgruppen, wie Polizisten. Nach der Wiedervereinigung wurden diese Systeme in das bundesdeutsche Rentensystem integriert, wovon heute mehrere Hunderttausend Menschen profitieren. Die Kosten teilen sich der Bund und die ostdeutschen Länder, wobei der Bund seinen Anteil bereits 2021 von 40 auf 50 Prozent erhöht hatte. Nun plant die schwarz-rote Koalition, weitere zehn Prozentpunkte zu übernehmen, um die Länder zu entlasten.
Die ostdeutschen Länder fordern jedoch seit langem, dass der Bund die Kosten vollständig übernimmt. Dietmar Bartsch, Bundestagsabgeordneter der Linken, kritisierte, dass die Milliardenkosten ein Standortnachteil für den Osten seien. Diese Mittel würden den ohnehin finanzschwachen Ländern für Investitionen in Bildung, sozialen Zusammenhalt und Zukunft fehlen. Bartsch fordert, dass der Bund seiner Verantwortung nachkommt und die Kosten vollständig übernimmt, anstatt den Anteil nur schrittweise zu erhöhen.
Nach Angaben des Finanzministeriums werden in diesem Jahr für die beiden Versorgungssysteme Beiträge der Länder von 2,63 Milliarden Euro fällig. Mit dem erhöhten Anteil des Bundes bleiben den Ländern 2026 und 2027 Kosten von jeweils 2,29 Milliarden Euro. Die Verteilung dieser Summe erfolgt nach einer Berechnungsformel, wobei Sachsen den größten Anteil trägt. Im Jahr 2024 entfallen auf Sachsen 29,3 Prozent, auf Brandenburg 18,5 Prozent, auf Sachsen-Anhalt 15,5 Prozent, auf Thüringen 15,3 Prozent, auf Mecklenburg-Vorpommern 11,4 Prozent und auf Berlin 10 Prozent.

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