LOS ANGELES / LONDON (IT BOLTWISE) – Warner Bros. hat rechtliche Schritte gegen das KI-Startup Midjourney eingeleitet. Der Vorwurf: Urheberrechtsverletzungen durch die Generierung von Bildern ikonischer Charaktere wie Superman und Batman. Diese Klage folgt auf ähnliche rechtliche Auseinandersetzungen, die Disney und Universal gegen Midjourney angestrengt haben.

Warner Bros. hat eine Klage gegen das KI-Startup Midjourney eingereicht, in der es um die unerlaubte Nutzung von urheberrechtlich geschützten Charakteren wie Superman, Batman und Bugs Bunny geht. Das Unternehmen wirft Midjourney vor, seinen Nutzern die Möglichkeit zu bieten, Bilder und Videos dieser Figuren ohne Genehmigung zu erstellen.
Wie aus Branchenberichten hervorgeht, hat Warner Bros. betont, dass Midjourney bewusst gegen das Urheberrecht verstoßen habe. Ursprünglich hatte das Startup Maßnahmen ergriffen, um die Erstellung von Inhalten auf Basis geschützter Bilder zu verhindern, diese Schutzmaßnahmen jedoch kürzlich aufgehoben.
In der Klage wird Midjourney vorgeworfen, aus Profitgründen keinerlei Schutz für Urheberrechtsinhaber zu bieten, obwohl das Unternehmen um das enorme Ausmaß seiner Urheberrechtsverletzungen wisse. Warner Bros. fordert Schadensersatz, die Rückgabe aller durch die angeblichen Verstöße erzielten Gewinne sowie ein Verbot weiterer Verletzungen.
Diese Klage reiht sich in eine Serie ähnlicher rechtlicher Schritte ein, die bereits im Juni von Walt Disney und Universal gegen Midjourney eingeleitet wurden. Auch hier ging es um die unautorisierte Nutzung von Charakteren wie Darth Vader, Bart Simpson und Shrek. Midjourney verteidigt sich mit dem Argument, dass die Nutzung solcher Werke zur Schulung generativer KI-Modelle im Rahmen der Fair-Use-Doktrin des US-amerikanischen Urheberrechts legal sei.
Die Auseinandersetzung wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, die sich aus der Nutzung von KI-Technologien im Bereich des Urheberrechts ergeben. Während Unternehmen wie Warner Bros. und Disney ihre Rechte verteidigen, argumentieren KI-Entwickler, dass die Nutzung bestehender Werke zur Verbesserung ihrer Modelle notwendig und rechtlich zulässig sei.
Die Entscheidung in diesem Fall könnte weitreichende Auswirkungen auf die KI-Branche haben, insbesondere in Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte. Experten erwarten, dass das Urteil als Präzedenzfall dienen könnte, der die Grenzen der Fair-Use-Doktrin im digitalen Zeitalter neu definiert.

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