BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Bundestag plant eine deutliche Verschärfung der Sanktionen für ungebührliches Verhalten von Abgeordneten. Auf Initiative von Union und SPD wird über eine Erhöhung des Ordnungsgeldes debattiert, das bei Verstößen gegen die Ordnung oder Würde des Bundestags verhängt wird. Besonders die AfD könnte von den neuen Regelungen betroffen sein, da sie häufig durch Zwischenrufe auffällt.

Der Deutsche Bundestag steht vor einer bedeutenden Änderung seiner internen Regeln, die das Verhalten der Abgeordneten strenger sanktionieren soll. Auf Initiative von Union und SPD wird eine Erhöhung des Ordnungsgeldes diskutiert, das bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Ordnung oder Würde des Parlaments verhängt wird. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Disziplin innerhalb der parlamentarischen Debatten zu verbessern und die Würde des Hauses zu wahren.
Der Vorschlag sieht vor, das Ordnungsgeld von bisher 1.000 Euro auf 2.000 Euro zu verdoppeln. Bei wiederholten Verstößen soll der Betrag sogar auf 4.000 Euro steigen. Diese Verschärfung könnte insbesondere die AfD treffen, die in der aktuellen Legislaturperiode bereits mehrfach durch ungebührliches Verhalten aufgefallen ist. Von den 13 Ordnungsrufen, die bis zur Sommerpause erteilt wurden, gingen 12 auf das Konto der AfD.
Ein weiterer Aspekt der geplanten Änderungen betrifft die Anwesenheitspflicht der Abgeordneten. Wer sich an Sitzungstagen nicht in die Anwesenheitsliste einträgt, muss künftig mit einem Abzug von 200 Euro von der Kostenpauschale rechnen. Bei unentschuldigtem Fehlen erhöht sich dieser Betrag auf 300 Euro. Diese Maßnahmen sollen die Präsenz der Abgeordneten in den Sitzungen sicherstellen und die Ernsthaftigkeit ihrer parlamentarischen Arbeit unterstreichen.
Darüber hinaus sollen die Debatten im Bundestag lebendiger gestaltet werden. In Zukunft sollen auch in Aktuellen Stunden Zwischenfragen und Zwischenbemerkungen erlaubt sein. Diese Änderungen könnten die Dynamik der Debatten erhöhen und den Austausch zwischen den Abgeordneten fördern. Insgesamt zielen die geplanten Maßnahmen darauf ab, die Effizienz und die Qualität der parlamentarischen Arbeit zu steigern.

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