BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hat die Beratung über ein neues Gesetz zur Attraktivitätssteigerung des Wehrdienstes gestoppt. Grund dafür ist die unklare Definition der Bedingungen, unter denen die Freiwilligkeit des Wehrdienstes in eine Pflicht umgewandelt werden könnte. Die Diskussion über die Stärkung der Bundeswehr und der Reserve soll umfassend geführt werden, um schnell zu einer gemeinsamen Linie zu kommen.

Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag hat die geplante Beratung über ein neues Gesetz zur Attraktivitätssteigerung des Wehrdienstes vorerst gestoppt. Ursprünglich war die erste Lesung des Gesetzes für Donnerstag vorgesehen, doch aus Unionskreisen hieß es, dass diese verschoben werden soll. Der Grund für die Verzögerung liegt in der unklaren Definition der Bedingungen, unter denen die Freiwilligkeit des Wehrdienstes in eine Pflicht umgewandelt werden könnte.
Der verteidigungspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Thomas Erndl, betonte die Notwendigkeit einer umfassenden Diskussion über den Aufwuchs der Bundeswehr und der Reserve. Erndl erklärte, dass es im Interesse der Sicherheit des Landes und der Koalition sei, schnell zu einer gemeinsamen Linie zu kommen. Die Union, die selbst auf eine Stärkung der Bundeswehr drängt, möchte den Konflikt mit der SPD, dem Regierungspartner in der schwarz-roten Koalition, möglichst schnell einvernehmlich lösen.
Das Bundeskabinett hatte im August das Gesetz zur Einführung eines neuen Wehrdienstes auf den Weg gebracht. Der Rechtsrahmen sieht eine Wehrerfassung junger Männer vor, setzt jedoch zunächst auf Freiwilligkeit und einen attraktiveren Dienst. Zum Jahresende 2024 gab es rund 181.150 aktive Soldaten in der Bundeswehr. Das erklärte Ziel sind rund 260.000 Männer und Frauen in der stehenden Truppe sowie 200.000 Reservisten, deren Zahl vor allem mit dem neuen Wehrdienst gesteigert werden soll.
Die Union kritisiert, dass das Gesetz bisher lediglich ein “Attraktivitätssteigerungs- und Musterungsgesetz” sei. Vor allem müsse quantifiziert werden, ab wann die Freiwilligkeit beim Wehrdienst nicht mehr ausreiche, beispielsweise wenn eine bestimmte Personalstärke der Truppe nicht erreicht wird. Bis zur endgültigen Verabschiedung des Gesetzes ist es ohnehin noch ein längerer parlamentarischer Prozess. Eine Einigung über das Wochenende erscheint unwahrscheinlich, doch die Union hofft auf eine baldige Lösung.

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