KARLSRUHE / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Bundesgerichtshof hat eine wegweisende Entscheidung zur Werbung mit Preisrabatten getroffen. Im Fokus steht der Lebensmitteleinzelhändler Netto Marken-Discount, der wegen irreführender Preisangaben in seiner Werbung verklagt wurde. Die Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf die Werbepraxis im Einzelhandel haben.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem bedeutenden Urteil entschieden, dass die Werbung des Lebensmitteleinzelhändlers Netto Marken-Discount gegen die Preisangabenverordnung verstößt. Der Fall drehte sich um eine Werbeanzeige für ein Kaffeeprodukt, das mit einem Preisnachlass von 36 Prozent beworben wurde. Der aktuelle Preis von 4,44 Euro wurde dem Preis der Vorwoche von 6,99 Euro gegenübergestellt. Erst in einer Fußnote wurde jedoch darauf hingewiesen, dass das Produkt in den letzten 30 Tagen bereits einmal 4,44 Euro gekostet hatte.

Nach der Preisangabenverordnung sind Händler verpflichtet, bei der Werbung mit Preisrabatten immer den niedrigsten Preis anzugeben, der innerhalb der letzten 30 Tage für das Produkt verlangt wurde. Der Europäische Gerichtshof hatte bereits im Vorjahr klargestellt, dass Rabattangaben sich immer auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen müssen. Eine bloße Erwähnung in einer Fußnote reicht nicht aus, um den Anforderungen zu genügen.

Die Entscheidung des BGH hat weitreichende Konsequenzen für den Einzelhandel in Deutschland. Händler müssen nun sicherstellen, dass ihre Preiswerbung den gesetzlichen Anforderungen entspricht, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Dies könnte zu einer Anpassung der Werbestrategien führen, insbesondere bei großen Einzelhandelsketten, die regelmäßig mit Preisnachlässen werben.

Netto Marken-Discount, ein Unternehmen der Edeka-Gruppe mit Sitz in Maxhütte-Haidhof, steht nun vor der Herausforderung, seine Werbepraxis zu überarbeiten. Die Entscheidung des BGH könnte als Präzedenzfall für ähnliche Fälle dienen und die Transparenz in der Preiswerbung im Einzelhandel erhöhen. Experten erwarten, dass dies zu einer faireren Preisgestaltung und einem besseren Schutz der Verbraucher führen wird.

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BGH-Entscheidung: Netto-Werbung verstößt gegen Preisangabenverordnung
BGH-Entscheidung: Netto-Werbung verstößt gegen Preisangabenverordnung (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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