KARLSRUHE / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Bundesgerichtshof hat ein wegweisendes Urteil zur Preiswerbung im Einzelhandel gefällt. Händler müssen bei Rabattaktionen den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage klar und deutlich angeben. Dies soll Verbraucher vor irreführenden Preisangaben schützen und für mehr Transparenz sorgen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich ein bedeutendes Urteil zur Preiswerbung im Einzelhandel gefällt, das weitreichende Konsequenzen für Händler und Verbraucher hat. Im Mittelpunkt des Urteils steht die Verpflichtung der Händler, bei Rabattaktionen den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage klar und deutlich anzugeben. Diese Regelung soll verhindern, dass Verbraucher durch irreführende Preisangaben getäuscht werden.
Die Preisangabenverordnung, die in Deutschland die Grundlage für die Preisgestaltung im Einzelhandel bildet, schreibt vor, dass der Gesamtpreis inklusive aller Preisbestandteile angegeben werden muss. Dazu gehört auch der Grundpreis, der den Preis je Mengeneinheit wie Kilo oder Liter angibt. Diese Vorgaben sollen sicherstellen, dass Verbraucher die Preise verschiedener Produkte transparent vergleichen können.
Ein häufiger Trick im Einzelhandel ist die sogenannte Preisschaukel, bei der der Preis eines Produkts kurzfristig erhöht wird, um anschließend mit einem vermeintlichen Rabatt zu werben. Das Wettbewerbsrecht setzt solchen Praktiken enge Grenzen. Der BGH hat klargestellt, dass solche Preisstrategien unzulässig sind, wenn der höhere Preis nur für eine unangemessen kurze Zeit verlangt wurde.
Im konkreten Fall hatte der Lebensmitteldiscounter Netto für ein Kaffeeprodukt geworben, indem er den Preis der Vorwoche, den aktuellen Preis und den prozentualen Rabatt angab. Der BGH entschied, dass diese Werbung unzulässig sei, da der Referenzpreis nicht klar und deutlich angegeben wurde. Dieses Urteil könnte dazu führen, dass Händler künftig verstärkt auf unverbindliche Preisempfehlungen setzen, um rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

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