BRÜSSEL / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die jüngste Aufregung um Apples Warnhinweise im EU-App-Store hat viele überrascht, doch die Realität ist weniger dramatisch als vermutet.
Die jüngsten Berichte über Apples Warnhinweise im EU-App-Store haben für Aufsehen gesorgt. Diese Warnungen erscheinen neben Apps, die nicht das von Apple bevorzugte Zahlungssystem nutzen. Viele Nutzer und Entwickler vermuteten, dass Apple damit auf die neue EU-Gesetzgebung, den Digital Markets Act (DMA), reagiert, der es Entwicklern erlaubt, alternative Zahlungssysteme zu verwenden.
Apple hat jedoch klargestellt, dass diese Warnhinweise nicht neu sind. Sie wurden bereits im März 2024 im Rahmen von Apples DMA-Compliance-Plan eingeführt. Die Verwirrung entstand durch einen viralen Beitrag auf dem sozialen Netzwerk X, der fälschlicherweise suggerierte, dass die Warnungen neu seien.
Die Aufregung ist verständlich, da Apple kürzlich eine gerichtliche Niederlage gegen Epic Games hinnehmen musste. Das Urteil zwang Apple, Entwicklern in den USA zu erlauben, auf externe Zahlungssysteme zu verlinken, ohne eine Provision an Apple zu zahlen. Viele vermuteten, dass die EU-Warnungen ein Teil von Apples Strategie seien, um gegen diese Entscheidung zu protestieren.
Ein weiterer Grund für die Verwirrung könnte sein, dass nur wenige EU-Entwickler bisher die Möglichkeit genutzt haben, externe Zahlungssysteme zu integrieren. Kritiker haben Apples DMA-Compliance-Plan als verwirrend und mit versteckten Gebühren versehen beschrieben, die die entgangenen Provisionen kompensieren sollen.
Apple hat auf die Kritik reagiert und angekündigt, die Warnhinweise zu überarbeiten. Der neue Hinweis sollte lauten: „Transaktionen in dieser App werden vom Entwickler und nicht von Apple unterstützt.“ Die Europäische Kommission hat jedoch Apple angewiesen, vorerst keine Änderungen vorzunehmen.
Im April 2025 wurde Apple von der Europäischen Kommission mit einer Geldstrafe von 500 Millionen Euro wegen Nichteinhaltung des Digital Markets Act belegt. Apple hat gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt.
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