BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – In Deutschland steht eine bedeutende Welle von auslaufenden Erbbaurechten bevor, die sowohl Herausforderungen als auch Chancen für Erbbaurechtsnehmer und -geber mit sich bringt.
In den kommenden Jahrzehnten wird Deutschland mit einer Vielzahl auslaufender Erbbaurechte konfrontiert sein. Diese Entwicklung erfordert eine frühzeitige und sachliche Auseinandersetzung zwischen Erbbaurechtsnehmern und -gebern. Der Deutsche Erbbaurechtsverband betont die Notwendigkeit, Verhandlungen rechtzeitig zu beginnen, um für beide Seiten tragfähige Lösungen zu finden.
Ein zentrales Thema in den aktuellen Diskussionen sind die Erhöhungen der Erbbauzinsen bei Vertragsverlängerungen. Ingo Strugalla, Präsident des Deutschen Erbbaurechtsverbands, weist darauf hin, dass viele Erbbaurechtsnehmer über Jahrzehnte hinweg von sehr günstigen Konditionen profitiert haben. Eine Anpassung an den aktuellen Bodenwert sei daher nicht überraschend, sondern vielmehr eine logische Konsequenz des absehbaren Vertragsendes.
Der Verband hebt hervor, dass insbesondere große öffentliche und kirchliche Organisationen bei Vertragsverlängerungen gesprächsbereit sind. Eine pauschale Konfrontation sei selten zielführend. Vielmehr könnten im Dialog häufig Lösungen gefunden werden, die sowohl den Interessen der Erbbaurechtsnehmer als auch den Rahmenbedingungen der Erbbaurechtsgeber gerecht werden.
Erbbaurechte erfüllen unterschiedliche Zwecke und sind nicht ausschließlich ein Instrument zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Viele Erbbaurechtsgeber nutzen die Einnahmen zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben oder zum Erhalt von Kulturgütern. Niedrige Erbbauzinsen können zudem zu höheren Immobilienpreisen führen, da sie Verkäufern ermöglichen, höhere Preise für ihre Immobilien zu erzielen.
Kommunale Erbbaurechtsgeber unterliegen dem Haushaltsrecht und können nicht ohne Weiteres Einzelfallvergünstigungen gewähren. Die Förderung von bezahlbarem Wohnen erfolgt in der Regel über gesonderte Förderprogramme. Der Deutsche Erbbaurechtsverband empfiehlt Erbbaurechtsnehmern, bereits 20 bis 30 Jahre vor Vertragsablauf in den Austausch zu treten, um frühzeitig Klarheit über mögliche Konditionen und Perspektiven zu schaffen.
Die frühzeitige Aufnahme von Gesprächen erleichtert die Entwicklung guter Lösungen. Dies ist besonders wichtig, da die Anpassung der Erbbauzinsen an den aktuellen Bodenwert oft unvermeidlich ist. Durch rechtzeitige Verhandlungen können jedoch Kompromisse gefunden werden, die für beide Seiten vorteilhaft sind.
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