BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Ab 2026 sollen sowohl die Gastronomie als auch Pendler in Deutschland steuerlich entlastet werden. Das Bundesfinanzministerium plant, die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie dauerhaft auf 7 Prozent zu senken und die Pendlerpauschale auf 38 Cent pro Kilometer zu erhöhen. Diese Maßnahmen sollen die wirtschaftliche Lage der betroffenen Gruppen verbessern und sind Teil eines umfassenden Steueränderungsgesetzes.

Die deutsche Gastronomiebranche und Pendlerinnen und Pendler können sich ab dem 1. Januar 2026 auf steuerliche Entlastungen freuen. Das Bundesfinanzministerium hat entsprechende Gesetzesänderungen in die Wege geleitet, die eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie von 19 auf 7 Prozent vorsehen. Zudem soll die Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht werden. Diese Maßnahmen sind Teil eines Steueränderungsgesetzes, das derzeit in der internen Regierungsabstimmung ist.
Die geplante Senkung der Umsatzsteuer für die Gastronomie zielt darauf ab, die wirtschaftliche Situation der Branche zu verbessern. Die Hauptgeschäftsführerin des Branchenverbands Dehoga, Ingrid Hartges, betonte die Bedeutung dieser Maßnahme, da sie Steuerfairness gegenüber Essen zur Mitnahme und Essenslieferungen schafft, für die bereits ein Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent gilt. Ob die Steuersenkung tatsächlich zu Preissenkungen in Restaurants führen wird, bleibt jedoch unklar, da die Branche mit steigenden Nahrungsmittelpreisen und höheren Gehältern für Mitarbeiter konfrontiert ist.
Die Erhöhung der Pendlerpauschale stößt bei Umweltverbänden auf Kritik. Jens Hilgenberg vom BUND argumentiert, dass vor allem die oberen zehn Prozent der Einkommen von dieser Maßnahme profitieren würden, während Menschen mit geringem Einkommen kaum Vorteile hätten, da sie oft keine Einkommensteuer zahlen und somit nichts absetzen können. Dennoch sieht die Bundesregierung in der Erhöhung der Pauschale eine wichtige Unterstützung für Pendler.
Zusätzlich zu den Entlastungen für Gastronomie und Pendler plant die Bundesregierung eine Anhebung der sogenannten Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale. Diese Maßnahmen sollen das ehrenamtliche Engagement stärken, indem die Ehrenamtspauschale von 840 Euro auf 960 Euro und der Übungsleiterfreibetrag von 3.000 Euro auf 3.300 Euro erhöht werden. Diese Änderungen sollen die finanzielle Belastung ehrenamtlich Tätiger reduzieren.
Die geplanten Steueränderungen könnten jedoch zu Konflikten zwischen Bund und Ländern führen, da sie Steuermindereinnahmen in Milliardenhöhe verursachen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil hat bereits klargestellt, dass der Bund keine Möglichkeiten sieht, die Länder für die Steuerausfälle zu kompensieren. Dies könnte die Zustimmung des Bundesrats zu den geplanten Änderungen erschweren.
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