BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Kinder von getrennt lebenden Eltern sollen künftig einfacher ein Taschengeldkonto eröffnen können. Der Bundesrat hat den Bundestag aufgefordert, die Regelungen zu überarbeiten, um die Zustimmung nur eines Elternteils zu ermöglichen. Dies soll insbesondere bei schwierigen Elternverhältnissen helfen.

In Deutschland dürfen Kinder ab dem vollendeten siebten Lebensjahr ein sogenanntes Taschengeldkonto eröffnen, vorausgesetzt, sie erhalten die Zustimmung ihrer Eltern. Diese Regelung stellt jedoch für Kinder von getrennt lebenden Eltern mit geteiltem Sorgerecht oft eine Hürde dar, da in den meisten Fällen beide Elternteile zustimmen müssen. Der Bundesrat hat nun den Bundestag aufgefordert, diese Regelung zu überarbeiten, um die Kontoeröffnung zu erleichtern.
Der Antrag, der von Schleswig-Holstein in den Bundesrat eingebracht wurde, sieht vor, dass künftig die Zustimmung nur eines Elternteils ausreicht, nämlich desjenigen, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat. Diese Änderung soll insbesondere in Fällen helfen, in denen die Kommunikation zwischen den Elternteilen schwierig oder gar nicht vorhanden ist. Die bestehende gesetzliche Regelung kann in solchen Situationen die Eröffnung eines Kontos erheblich erschweren.
Die Initiative des Bundesrats zielt darauf ab, die finanzielle Selbstständigkeit von Kindern zu fördern und ihnen den Umgang mit Geld zu erleichtern. Ein Taschengeldkonto bietet Kindern die Möglichkeit, den Umgang mit Finanzen zu erlernen und erste Erfahrungen im Bankwesen zu sammeln. Diese Fähigkeit ist in einer zunehmend digitalisierten Welt von großer Bedeutung.
Die Diskussion um die Anpassung der Regelungen für Taschengeldkonten spiegelt auch einen gesellschaftlichen Wandel wider, bei dem die Bedürfnisse von Kindern in komplexen Familiensituationen stärker berücksichtigt werden. Die Gesetzesänderung könnte ein wichtiger Schritt sein, um die Rechte und Möglichkeiten von Kindern in Deutschland zu stärken.

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