HAMBURG / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichts für eine Sammelklage gegen Meta bleibt unklar. Eine vorzeitige Beendigung der ersten Verhandlung wirft Fragen auf, während die Verbraucherzentrale Bundesverband Meta Verstöße gegen das Datenschutzrecht vorwirft. Die Klage zielt darauf ab, Geschädigten eine einfachere Möglichkeit zur Schadensersatzforderung zu bieten.

Die rechtliche Auseinandersetzung um die Zuständigkeit des Hanseatischen Oberlandesgerichts für eine Sammelklage gegen Meta Platforms, die Muttergesellschaft von Facebook, sorgt für Verwirrung. In der ersten Verhandlung, die am Freitagvormittag stattfand, wurde die Sitzung vorzeitig beendet, da der Vorsitzende Richter eine vorläufige Einschätzung abgab, dass das Hamburger Gericht möglicherweise nicht zuständig sei. Ein neuer Verhandlungstermin soll in Kürze bekanntgegeben werden.
Die Klage, die vom Verbraucherzentrale Bundesverband initiiert wurde, bezieht sich auf eine Datenpanne bei Facebook in den Jahren 2018 und 2019, bei der Daten von über 530 Millionen Nutzern aus mehr als 100 Ländern im Darknet veröffentlicht wurden. Die Verbraucherzentrale wirft Meta Verstöße gegen das Datenschutzrecht vor und strebt mit einer Musterfeststellungsklage an, den Geschädigten eine einfachere Möglichkeit zur Schadensersatzforderung zu bieten.
Der Vorsitzende Richter bezeichnete die Vertagung der Verhandlung als “unglücklich”, da die Anwälte der Verbraucherzentrale kurzfristig neue Anträge ankündigten, die von der ursprünglichen Klageschrift abwichen. Dies habe sowohl die Anwälte von Meta als auch das Gericht überrascht, da niemand sich angemessen vorbereiten konnte. Henning Fischer, der zuständige Referent der Verbraucherzentrale für Sammelklagen, äußerte sich überrascht über die Vertagung und betonte, dass es sich um juristisches Neuland handele, da eine solche Klageart gegen einen Beklagten im EU-Ausland bislang nicht existierte.
Meta selbst bezeichnete die Klage in einer Stellungnahme als unzulässig und äußerte Zuversicht, dass das Oberlandesgericht die Argumente von Meta akzeptieren werde. Die Frage der Zuständigkeit bleibt jedoch weiterhin offen, was die rechtliche Unsicherheit in diesem Fall unterstreicht. Die Entscheidung des Gerichts könnte weitreichende Auswirkungen auf zukünftige Datenschutzklagen gegen internationale Konzerne haben.

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