STUTTGART / KARLSRUHE / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Diskussion um die Versorgung von Frühgeborenen in Deutschland hat eine neue Dimension erreicht, da drei Bundesländer die Verfassungsmäßigkeit der aktuellen Regelungen in Frage stellen.
Die Bundesländer Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, um die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Versorgung von Frühgeborenen überprüfen zu lassen. Diese Länder fühlen sich in ihrer Hoheit über die Krankenhausplanung eingeschränkt und sehen die Gefahr von Versorgungsengpässen durch die festgelegten Mindestmengen für die Behandlung von Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm.
Der G-BA hat beschlossen, dass ab 2024 nur noch Kliniken, die eine bestimmte Anzahl solcher Behandlungen jährlich durchführen, von den Krankenkassen vergütet werden. Diese Regelung soll die Qualität der Versorgung sicherstellen, da ein direkter Zusammenhang zwischen der Häufigkeit der durchgeführten Behandlungen und der Ergebnisqualität besteht. Der Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken, betont, dass Routine bei der Behandlung von Frühgeborenen entscheidend sei und nicht durch bloße Strukturvorgaben ersetzt werden könne.
Die Gesundheitsminister der klagenden Länder argumentieren, dass die Mindestmengenregelung die Krankenhausplanung der Länder untergräbt und zu einer ungleichen Versorgung führen könnte. Sie sehen die Klage als letztes Mittel, um die verfassungsmäßige Hoheit der Länder zu schützen. Der G-BA hingegen sieht in der Regelung einen notwendigen Schritt zur Sicherstellung der Versorgungsqualität und verweist auf die Bedeutung von Routine und Erfahrung bei komplexen medizinischen Eingriffen.
Die Diskussion um die Mindestmengenregelung ist Teil einer größeren Debatte über die Qualität und Effizienz des deutschen Gesundheitssystems. Während einige Experten die Regelung als wichtigen Schritt zur Verbesserung der Versorgungssicherheit sehen, warnen andere vor möglichen negativen Auswirkungen auf kleinere Krankenhäuser, die möglicherweise nicht die erforderlichen Fallzahlen erreichen können. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts könnte weitreichende Folgen für die Krankenhausplanung und die Gesundheitsversorgung in Deutschland haben.

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