KÖLN / LONDON (IT BOLTWISE) – Ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln sorgt für Aufsehen: Das Bedienen einer E-Zigarette mit Touchdisplay während der Autofahrt ist nun offiziell verboten. Ein Kölner Autofahrer muss ein Bußgeld von 150 Euro zahlen, nachdem er auf der Autobahn A59 bei Sankt Augustin erwischt wurde. Das Gericht sieht in der Nutzung solcher Geräte ein erhebliches Ablenkungspotenzial für den Fahrer.

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Das Oberlandesgericht Köln hat kürzlich ein Urteil gefällt, das die Nutzung von E-Zigaretten mit Touchdisplay am Steuer untersagt. Diese Entscheidung basiert auf der Einschätzung, dass solche Geräte ähnlich wie Mobiltelefone ein erhebliches Ablenkungspotenzial für den Fahrer darstellen. Ein 46-jähriger Autofahrer aus Köln wurde auf der Autobahn A59 bei Sankt Augustin dabei beobachtet, wie er während der Fahrt auf das Display seiner E-Zigarette tippte, um die Dampfstärke zu ändern.

Die Polizei, die den Vorfall beobachtete, ging zunächst davon aus, dass der Fahrer ein Handy benutzte, und stoppte das Fahrzeug. Nach der Klärung stellte sich heraus, dass es sich um eine E-Zigarette handelte. Dennoch entschied das Gericht, dass das Bedienen eines Touchdisplays während der Fahrt verboten ist, da es den Fahrer ablenken kann. Das Urteil ist rechtskräftig, und der Autofahrer muss ein Bußgeld von 150 Euro zahlen.

Die rechtliche Grundlage für diese Entscheidung liegt in der Einstufung von E-Zigaretten mit Display als elektronische Geräte, deren Nutzung im Straßenverkehr eingeschränkt ist. Das Gericht argumentierte, dass die Bedienung solcher Geräte den Fahrer ähnlich ablenken kann wie die Nutzung eines Mobiltelefons. Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die Nutzung von E-Zigaretten im Straßenverkehr haben, da sie nun offiziell als potenzielle Ablenkung anerkannt sind.

Das Urteil des Oberlandesgerichts Köln könnte auch Auswirkungen auf die zukünftige Gesetzgebung haben. Es unterstreicht die Notwendigkeit, die Nutzung elektronischer Geräte im Straßenverkehr weiter zu regulieren, um die Sicherheit zu erhöhen. Experten warnen davor, dass die zunehmende Verbreitung von Geräten mit Touchdisplays im Fahrzeug zu einer erhöhten Unfallgefahr führen könnte, wenn keine klaren Regeln für deren Nutzung bestehen.

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E-Zigaretten am Steuer: Gericht bestätigt Bußgeld
E-Zigaretten am Steuer: Gericht bestätigt Bußgeld (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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