KARLSRUHE / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Bundesgerichtshof hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Nutzer von Online-Dating-Plattformen wie Parship ihre Verträge nicht jederzeit fristlos kündigen können.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 17. Juli 2025 ein Urteil gefällt, das die Rechte von Verbrauchern im Bereich der Online-Dating-Plattformen betrifft. Die Entscheidung betrifft insbesondere die Möglichkeit, Verträge mit Anbietern wie Parship fristlos zu kündigen. Die Verbraucherschützer hatten argumentiert, dass Parship ähnlich wie eine klassische Partnervermittlung einen Dienst höherer Art mit besonderer Vertrauensstellung erbringe. Diese Einschätzung wurde jedoch vom BGH nicht geteilt.

Parship begrüßte das Urteil und betonte, dass das digitale Angebot von Dating-Plattformen nicht mit den Dienstleistungen klassischer Offline-Heiratsvermittler vergleichbar sei. Dies bedeutet, dass bei Online-Dating-Anbietern kein jederzeitiges Sonderkündigungsrecht besteht. Der BGH unterstreicht damit die gängige Praxis laufzeitabhängiger Verträge, was für die Branche von großer Bedeutung ist.

Interessanterweise erklärte der BGH jedoch die automatische Vertragsverlängerung für Sechs-Monats-Verträge bei Parship für unwirksam. Diese Entscheidung folgte der Argumentation der Verbraucherzentralen, die es als unzumutbar ansahen, dass Mitglieder mindestens zwölf Wochen vor Ablauf des Vertrags kündigen müssen, wenn sie sich nicht ein weiteres Jahr binden möchten.

Von diesem Urteil sind jedoch nur Parship-Mitgliedschaften betroffen, die bis Februar 2022 abgeschlossen wurden. Für neuere Verträge gelten andere Vertragsbedingungen. Die Verbraucherzentralen sehen in dem Urteil die Möglichkeit, dass betroffene Mitglieder rückwirkend Beiträge von Parship zurückverlangen können. Ein entsprechender Musterbrief steht bereit, um diese Ansprüche geltend zu machen.

Für Mitglieder, die sich an der Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentralen beteiligt haben, könnten sogar Ansprüche bis ins Jahr 2018 zurückreichen. Rund 1.000 Parship-Nutzer hatten sich dieser Klage angeschlossen, was die Bedeutung des Urteils unterstreicht.

Die Entscheidung des BGH könnte weitreichende Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung von Online-Dating-Plattformen haben. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Anbieter an die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen anpassen werden und welche weiteren Schritte die Verbraucherschützer unternehmen werden, um die Rechte der Verbraucher in diesem Bereich zu stärken.

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BGH-Urteil: Parship-Verträge nicht fristlos kündbar
BGH-Urteil: Parship-Verträge nicht fristlos kündbar (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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