BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Diskussion um die Cannabis-Gesetzgebung in Deutschland nimmt Fahrt auf. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken kritisiert die aktuellen Regelungen als unzureichend und fordert strengere Kontrollen. Die Teillegalisierung, die seit April 2024 in Kraft ist, wird von verschiedenen Seiten als problematisch angesehen, insbesondere in Bezug auf die Besitzmengen und die Abstandsregelungen zu Schulen und Kitas.
Die Debatte um die Cannabis-Gesetzgebung in Deutschland hat durch die jüngsten Äußerungen von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken neuen Schwung erhalten. Sie kritisiert die aktuellen Regelungen als unzureichend und fordert strengere Kontrollen. Insbesondere die erlaubten Besitzmengen von Cannabis stehen in der Kritik, da sie ihrer Meinung nach den Eigenkonsum übersteigen und den illegalen Handel erleichtern könnten.
Seit der Teillegalisierung von Cannabis im April 2024 dürfen Volljährige in Deutschland bis zu drei Pflanzen in ihren Privatwohnungen anbauen und bis zu 50 Gramm Cannabis aufbewahren. Unterwegs sind 25 Gramm erlaubt. Diese Regelungen sollen den Eigenkonsum erleichtern, doch Warken sieht hier erheblichen Änderungsbedarf. Die CDU-Politikerin bemängelt zudem die Abstandsregelungen zu Schulen und Kitas, die ihrer Meinung nach kaum kontrollierbar sind.
Innenminister Alexander Dobrindt von der CSU geht sogar noch weiter und bezeichnete das Gesetz als „Scheißgesetz“. Diese harsche Kritik zeigt, wie umstritten die aktuelle Gesetzgebung ist. Die Ampel-Koalition hatte die Teillegalisierung mit dem Ziel umgesetzt, den Schwarzmarkt zu verdrängen und den Konsum zu regulieren. Doch ein erster Expertenbericht zeigt, dass die Anbauvereine den illegalen Handel nicht verdrängen konnten.
Im Koalitionsvertrag von Union und SPD wurde eine ergebnisoffene Evaluierung der Teillegalisierung für Herbst 2025 vereinbart. Ein Punkt, in dem sich die Parteien bereits einig sind, betrifft den Versand von Medizinalcannabis. Dieser soll ausgeschlossen werden, um den persönlichen Kontakt zwischen Patient und Arzt zu gewährleisten. Vor der Abgabe in Apotheken ist zudem eine Beratung vorgesehen.
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