BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Bundesregierung plant eine Erweiterung der Befugnisse der Bundeswehr zur Drohnenabwehr im Inland. Trotz erwarteter verfassungsrechtlicher Herausforderungen sind sich die Minister einig, dass keine Grundgesetzänderung erforderlich ist. Eine neue Spezialeinheit der Bundespolizei soll zudem die Sicherheit an kritischen Infrastrukturen erhöhen.

Die Bundesregierung plant, die Befugnisse der Bundeswehr zur Drohnenabwehr im Inland zu erweitern, was zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen könnte. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat bereits angedeutet, dass das Vorhaben möglicherweise vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten wird. Trotz dieser Bedenken sind sich die beteiligten Minister einig, dass eine Änderung des Grundgesetzes nicht notwendig ist.
Die geplante Gesetzesänderung zielt darauf ab, der Bundeswehr zu erlauben, auch innerhalb Deutschlands bei der Drohnenabwehr aktiv zu werden. Dies ist besonders relevant angesichts der zunehmenden Bedrohung durch Drohnen an kritischen Infrastrukturen wie Flughäfen und Bahnanlagen. Die Bundespolizei soll in diesem Bereich ebenfalls gestärkt werden, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Eine neue Spezialeinheit der Bundespolizei soll bis Ende des Jahres eingerichtet werden, um die Drohnenabwehr an kritischen Standorten zu verbessern. Diese Maßnahmen sind Teil eines umfassenderen Plans, der auch die Einrichtung eines Drohnenabwehrzentrums in Zusammenarbeit mit den Bundesländern vorsieht. Ziel ist es, die Reaktionsfähigkeit auf Drohnenbedrohungen zu erhöhen und die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten.
Die Diskussion um die Erweiterung der Bundeswehrbefugnisse im Inland ist nicht neu. Bereits in der Vergangenheit gab es Debatten darüber, inwieweit die Bundeswehr im Inland eingesetzt werden darf. Die aktuelle Initiative zeigt jedoch, dass die Regierung entschlossen ist, auf die wachsende Bedrohung durch Drohnen zu reagieren, auch wenn dies rechtliche Herausforderungen mit sich bringt.
Experten warnen jedoch davor, dass die Ausweitung der Befugnisse der Bundeswehr im Inland sorgfältig abgewogen werden muss, um die verfassungsrechtlichen Grenzen nicht zu überschreiten. Die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit bleibt ein zentrales Thema in der Debatte um die Drohnenabwehr in Deutschland.

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