SCHLESWIG-HOLSTEIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dass das Thermofenster von Volkswagen als unzulässige Abschalteinrichtung gilt. Dies könnte weitreichende Folgen für den Automobilhersteller haben, da die Entscheidung die Zulässigkeit von Software-Updates betrifft, die in zahlreichen Fahrzeugen des Konzerns implementiert wurden.

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Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat kürzlich ein Urteil gefällt, das die Automobilindustrie aufhorchen lässt. Es entschied, dass das sogenannte Thermofenster, eine Technologie, die von Volkswagen in der Motorsteuerung eingesetzt wird, als unzulässige Abschalteinrichtung einzustufen ist. Diese Entscheidung könnte weitreichende Konsequenzen für den Konzern haben, da sie die Zulässigkeit von Software-Updates betrifft, die in einer Vielzahl von Fahrzeugen des Unternehmens implementiert wurden.

Volkswagen und das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatten argumentiert, dass das Thermofenster notwendig sei, um den Motor vor Schäden zu schützen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hingegen sah darin eine rechtswidrige Abschalteinrichtung, die die Abgasnachbehandlung bei bestimmten Temperaturen reduziert. Das Gericht folgte der Argumentation der DUH und erklärte, dass das KBA keine Freigabe für ein solches Thermofenster hätte erteilen dürfen.

Die Entscheidung des Gerichts betrifft insbesondere ein Software-Update für den VW Golf Plus 2.0 TDI, das nach dem Abgasskandal eingeführt wurde. Diese Software verringert die Wirkung der Abgasnachbehandlung bei niedrigeren Temperaturen, was nach Ansicht des Gerichts unzulässig ist. Volkswagen hat angekündigt, gegen das Urteil vorzugehen und Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen wurde. Dennoch können das KBA und Volkswagen Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision erheben. Die Entscheidung könnte eine niedrige fünfstellige Zahl von Fahrzeugen betreffen, was die Bedeutung dieser juristischen Auseinandersetzung unterstreicht.

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Thermofenster bei Volkswagen: Rechtswidrigkeit bestätigt
Thermofenster bei Volkswagen: Rechtswidrigkeit bestätigt (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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