KARLSRUHE / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Bundesgerichtshof befasst sich derzeit mit einer Klage der Wettbewerbszentrale gegen Netto Marken-Discount, die sich mit der korrekten Darstellung von Preisermäßigungen beschäftigt. Diese Auseinandersetzung könnte weitreichende Auswirkungen auf die Werbepraktiken im deutschen Einzelhandel haben.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe steht vor einer Entscheidung, die für die Werbebranche in Deutschland von grundlegender Bedeutung sein könnte. Im Zentrum der Diskussion steht die Klage der Wettbewerbszentrale gegen Netto Marken-Discount, die sich auf irreführende Preisangaben bei Rabattaktionen bezieht. Die Wettbewerbszentrale wirft dem Discounter vor, den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage, den sogenannten Referenzpreis, in einer Fußnote versteckt zu haben, was gegen die Preisangabenverordnung verstößt.

Die Preisangabenverordnung schreibt vor, dass Händler bei der Bewerbung von Preissenkungen den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage angeben müssen. Im Fall von Netto wurde ein Kaffee mit einem um 36 Prozent reduzierten Preis von 4,44 Euro beworben, während der vorherige Preis von 6,99 Euro ebenfalls genannt wurde. Erst in einer Fußnote wurde jedoch darauf hingewiesen, dass der Kaffee in den letzten 30 Tagen bereits zu diesem reduzierten Preis erhältlich war.

Diese Praxis hat bereits in den Vorinstanzen zu einer Entscheidung gegen Netto geführt. Der Europäische Gerichtshof hat kürzlich klargestellt, dass Rabattangaben wie “Preis-Highlight” immer auf den niedrigsten Preis der vorangegangenen 30 Tage basieren müssen. Dies könnte die Position der Wettbewerbszentrale weiter stärken.

Reiner Münker, Geschäftsführer der Wettbewerbszentrale, äußerte sich nach der Verhandlung zuversichtlich, dass das Gericht zu ihren Gunsten entscheiden wird. Er betonte, dass die Werbung nicht nur durch die EuGH-Entscheidung unzulässig sei, sondern auch faktisch irreführend.

Die Klärung dieser Angelegenheit ist auch deshalb von Bedeutung, weil in Deutschland zwei Discounter die Marke Netto tragen. Im vorliegenden Fall geht es um Netto Marken-Discount, das größere Unternehmen mit Sitz im bayerischen Maxhütte-Haidhof.

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs könnte weitreichende Auswirkungen auf die Werbepraxis im Einzelhandel haben. Experten erwarten, dass das Urteil Klarheit über die Anwendung der Preisangabenverordnung in Deutschland bringen wird, insbesondere hinsichtlich der Vorschriften zu Referenzpreisen.

Diese Entwicklung könnte auch andere Einzelhändler dazu veranlassen, ihre Werbestrategien zu überdenken und anzupassen, um rechtlichen Konsequenzen zu entgehen. Die genaue Auslegung der Preisangabenverordnung wird somit nicht nur für Netto, sondern für die gesamte Branche von Interesse sein.

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Bundesgerichtshof prüft irreführende Preisangaben bei Netto
Bundesgerichtshof prüft irreführende Preisangaben bei Netto (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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