FRANKFURT / LONDON (IT BOLTWISE) – Die BaFin hat in jüngster Zeit verstärkt gegen betrügerische Finanz- und Kryptodienstleistungen vorgegangen. Dabei wurden insbesondere gefälschte Bankauftritte und vermeintlich exklusive Messenger-Gruppen ins Visier genommen. Diese Maßnahmen sind Teil eines umfassenderen Ansatzes zur Bekämpfung von Finanzbetrug in Deutschland.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat in den letzten Monaten verstärkt Maßnahmen gegen betrügerische Aktivitäten im Finanz- und Kryptobereich ergriffen. Besonders im Fokus stehen dabei gefälschte Bankauftritte und vermeintlich exklusive Messenger-Gruppen, die unerlaubte Finanzdienstleistungen anbieten. Diese Gruppen tarnen sich oft als seriöse Marken oder exklusive Clubs, um Anleger zu täuschen und illegale Geschäfte zu fördern.
Ein bekanntes Beispiel sind die Fake-Bankauftritte wie ma-banco.com und hauptstadtbank.com, die ohne Lizenz und Aufsicht operieren. Diese Websites nutzen deutsche Adressen im Impressum, um Seriosität vorzutäuschen, obwohl sie keinerlei rechtliche Grundlage haben. Parallel dazu nimmt die BaFin auch vermehrt WhatsApp- und Social-Media-Gruppen ins Visier, die mit Namen globaler Finanzhäuser auftreten und angebliche Investmentclubs mit erfundenen Moderatoren betreiben.
Ein weiteres Problemfeld sind Plattform-Reihen, die mit wiederkehrenden Slogans wie ‘Smart trading on financial markets’ oder ‘Steigern Sie Ihr Krypto-Spiel’ werben. Hinter der Hochglanz-Oberfläche dieser Websites steht oft der Verdacht unerlaubter Dienstleistungen. Diese Plattformen teilen häufig Texte, Layouts und eine Funnel-Logik, die darauf abzielt, Nutzer zu täuschen und illegale Transaktionen zu fördern.
Die BaFin warnt auch vor sogenannten ‘Gruppen-Brokern’, die über Telegram oder WhatsApp Daytrading-Renditen versprechen. Diese Gruppen sammeln Einzahlungen und verschwinden dann plötzlich, ohne dass die Anleger ihr Geld zurückerhalten. Ein Beispiel hierfür sind Gruppen, die sich fälschlicherweise auf MAN AHL berufen. Die BaFin hat klare Warnungen ausgesprochen und betont die Notwendigkeit, solche betrügerischen Aktivitäten zu melden und zu bekämpfen.
Um sich vor solchen Betrugsmaschen zu schützen, empfiehlt die BaFin, die Lizenz eines Instituts zu überprüfen, bevor man in Finanz- oder Kryptowerte investiert. Jedes Institut, das in Deutschland solche Dienstleistungen anbietet, benötigt eine BaFin-Erlaubnis, die in der Unternehmensdatenbank der BaFin geprüft werden kann. Fehlt der Eintrag, sollte man die Finger davon lassen. Zudem sollte man sich bewusst sein, dass Anlageberatung aufsichtsrechtlich definiert ist und ohne Lizenz schnell unerlaubt sein kann.

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