KARLSRUHE / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Bundesgerichtshof hat einen wichtigen Beschluss im Dieselskandal von Volkswagen gekippt. Die Hauptversammlung 2021 hatte Vergleiche mit ehemaligen Vorstandsmitgliedern und Versicherern abgesegnet, doch die Aktionäre wurden nicht ausreichend informiert. Nun muss VW erneut die Zustimmung der Aktionäre einholen, was die rechtlichen und finanziellen Herausforderungen des Unternehmens weiter verkompliziert.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen bedeutenden Beschluss im Dieselskandal von Volkswagen für nichtig erklärt. Die Hauptversammlung des Jahres 2021 hatte ursprünglich Vergleiche mit ehemaligen Vorstandsmitgliedern und den Managerhaftpflicht-Versicherern abgesegnet. Diese Entscheidung wurde nun aufgrund unzureichender Informationen an die Aktionäre aufgehoben. Volkswagen muss sich erneut um die Zustimmung der Aktionäre bemühen, was die rechtlichen Herausforderungen des Unternehmens weiter verkompliziert.

Im Zentrum der Entscheidung steht die unzureichende Aufklärung der Aktionäre über den Verzicht auf Ansprüche gegenüber anderen Vorstandsmitgliedern. Volkswagen hatte sich mit den Versicherern auf eine Zahlung von 270 Millionen Euro geeinigt. Diese Einigung wurde von Anlegerschutzvereinigungen angefochten, die nun vom BGH in ihrer Position gestärkt wurden. Die Kanzlei Wilken Rechtsanwälte, die gegen die Beschlüsse vorgegangen war, sieht in der Entscheidung des BGH eine Stärkung der Aktionärsrechte.

Ein weiterer Aspekt des Urteils betrifft den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn, der im Rahmen der Vergleiche 11,2 Millionen Euro zahlen sollte. Auch hier muss das Oberlandesgericht Celle erneut verhandeln, da die Begründung, ob sich die ehemaligen Manager keine höheren Summen leisten konnten, als zu dürftig angesehen wurde. Dies zeigt, dass die rechtlichen Auseinandersetzungen im Dieselskandal noch lange nicht abgeschlossen sind.

Volkswagen wirft den ehemaligen Vorstandsmitgliedern vor, ihre Sorgfaltspflichten im Kontext des Dieselskandals fahrlässig verletzt zu haben. Insbesondere hätten sie Anhaltspunkte für den Einsatz unzulässiger Softwarefunktionen bei Dieselmotoren nicht zum Anlass einer unverzüglichen Aufklärung genommen. Diese Vorwürfe und die damit verbundenen rechtlichen Schritte zeigen, dass Volkswagen noch lange mit den Folgen des Dieselskandals zu kämpfen haben wird.

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BGH-Urteil: Volkswagen muss Aktionärszustimmung im Dieselskandal erneut einholen
BGH-Urteil: Volkswagen muss Aktionärszustimmung im Dieselskandal erneut einholen (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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