MÜNCHEN / LONDON (IT BOLTWISE) – Ein bemerkenswerter Fall im Arbeitsrecht hat kürzlich in München für Aufsehen gesorgt. Ein junger Jurastudent hat erfolgreich gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber, einen Gastronomiebetrieb, geklagt und einen Schadensersatz von über 100.000 Euro erstritten.
Der Fall eines 24-jährigen Jurastudenten aus München hat die Aufmerksamkeit der Arbeitsrechtswelt auf sich gezogen. Der Student, der seit 2018 als Minijobber in einem Gastronomiebetrieb tätig war, initiierte im Frühjahr 2021 die Gründung eines Betriebsrats. Diese Initiative führte zu erheblichen Spannungen mit seinem Arbeitgeber, die schließlich in einer fristlosen Kündigung gipfelten.
Das Landesarbeitsgericht München erkannte in der Kündigung eine unzulässige Benachteiligung aufgrund der Betriebsratstätigkeit des Studenten. Gemäß § 78 des Betriebsverfassungsgesetzes ist eine solche Benachteiligung unzulässig. Das Gericht stellte fest, dass die angebliche Arbeitsverweigerung des Studenten lediglich vorgeschoben war, um seine Entlassung zu rechtfertigen.
Infolge des Urteils muss der ehemalige Arbeitgeber dem Studenten einen Schadensersatz von rund 100.000 Euro zahlen. Diese Summe umfasst entgangene Löhne seit August 2021, nicht erhaltenes Trinkgeld und Sachleistungen wie vergünstigte Verpflegung. Auch unrechtmäßig einbehaltenes Gläsergeld und Reinigungskosten wurden berücksichtigt.
Besonders bemerkenswert ist, dass der Geschäftsführer des insolventen Betriebs persönlich haftet. Das Gericht hob die übliche Haftungsbeschränkung der GmbH auf, da ein Schutzgesetz verletzt wurde. Der Geschäftsführer muss nun mit seinem Privatvermögen für den Schadensersatz aufkommen.
Ein weiterer zentraler Punkt des Urteils betrifft die Urlaubsansprüche des Studenten. Da er nie über seine Urlaubsansprüche informiert wurde, sprach das Gericht ihm 29 zusammenhängende Wochen bezahlten Urlaub zu. Diese Verpflichtung ging auf die Nachfolgegesellschaft über, die den Betrieb übernommen hat.
Zusätzlich wurde der Arbeitgeber verurteilt, eine schriftliche Entschuldigung abzugeben. In einem Schriftsatz hatte er den Studenten als „jung, kinderlos, Teilzeit“ bezeichnet, was das Gericht als unzulässige Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wertete. Insgesamt hatte der Student 36 einzelne Klageanträge gestellt, darunter auch zur Vergütung von Überstunden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, könnte jedoch weitreichende Auswirkungen auf die Rechte von Arbeitnehmern in ähnlichen Situationen haben. Es zeigt, dass die Gründung eines Betriebsrats ein sensibles Thema ist, das rechtlichen Schutz genießt. Experten erwarten, dass dieses Urteil als Präzedenzfall dienen könnte, um die Rechte von Arbeitnehmern in der Gastronomie und anderen Branchen zu stärken.
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