BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – In einem bedeutenden Schritt zur Verbesserung der Transparenz in der Umweltwerbung plant das Bundesjustizministerium eine umfassende Gesetzesreform. Diese soll sicherstellen, dass Unternehmen ihre Umweltversprechen klar belegen und irreführende Praktiken eingeschränkt werden.

Das Bundesjustizministerium hat einen neuen Gesetzesentwurf vorgestellt, der strengere Regeln für Umweltversprechen in der Werbung vorsieht. Ziel ist es, die Transparenz für Verbraucher zu erhöhen und die Glaubwürdigkeit von Aussagen wie ‘klimafreundlich’ oder ‘biologisch abbaubar’ zu sichern. Diese Maßnahmen sollen verhindern, dass Unternehmen vage Begriffe wie ‘nachhaltig’ oder ‘umweltfreundlich’ ohne fundierte Beweise verwenden.
Justizministerin Stefanie Hubig betont die Notwendigkeit einer klaren Kommunikation. Unternehmen, die Umweltversprechen machen, müssen diese künftig mit nachvollziehbaren Belegen untermauern. Ein Beispiel hierfür ist die Ankündigung eines Unternehmens, bis 2030 alle Verpackungen vollständig recyclingfähig zu gestalten. Hierfür wäre ein detaillierter Umsetzungsplan erforderlich.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Absicherung von Nachhaltigkeitssiegeln. Diese sollen nicht mehr willkürlich vergeben werden, sondern durch staatlich definierte oder unabhängige Zertifizierungen gestützt sein. Auch CO2-Kompensationserklärungen wie ‘klimaneutral’ müssen durch den Erwerb von CO2-Zertifikaten glaubwürdig untermauert werden.
Darüber hinaus plant das Ministerium, irreführende Praktiken auf Online-Plattformen zu unterbinden. Beim Abschluss von Finanzdienstleistungsverträgen sollen grafische Hervorhebungen nicht mehr die Entscheidungsfindung beeinflussen. Zudem wird das Verfahren zur Kündigung eines Dienstes vereinfacht, um es genauso leicht wie den Anmeldeprozess zu gestalten.
Ein weiterer Aspekt der Reform betrifft die Werbung für Produkte mit absichtlich kurzer Lebensdauer. Sollte beispielsweise bei Elektrogeräten ein Verfallsdatum gezielt herbeigeführt werden, könnte dies das Ende der Werbepräsenz solcher Produkte bedeuten. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Verbraucherschutz zu stärken und die Nachhaltigkeit in der Produktwerbung zu fördern.

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