STUTTGART / BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Streit um die Nutzung der “Lidl Plus”-App geht in die nächste Runde. Verbraucherschützer haben Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt, um die Frage zu klären, ob die Nutzung der App tatsächlich kostenlos ist, wenn Nutzer mit ihren Daten bezahlen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte die Klage zuvor abgewiesen.

Der Rechtsstreit zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband und dem Discounter Lidl um die “Lidl Plus”-App hat eine neue Dimension erreicht. Die Verbraucherschützer haben Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt, um die Frage zu klären, ob die Nutzung der App wirklich kostenlos ist, wenn Nutzer mit ihren persönlichen Daten bezahlen. Diese Frage hat weitreichende Implikationen für den Umgang mit digitalen Dienstleistungen und den Schutz von Verbraucherdaten.
Im April hatten die Verbraucherschützer eine Unterlassungsklage gegen Lidl eingereicht, da sie der Meinung sind, dass die App-Nutzung nicht kostenlos sei, obwohl kein Geldbetrag verlangt wird. Ihrer Ansicht nach bezahlen die Nutzer mit ihren Daten, was ebenfalls als Gegenleistung betrachtet werden sollte. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte die Klage jedoch abgewiesen und argumentiert, dass ein Preis im rechtlichen Sinne als Geldbetrag verstanden wird und nicht als andere Form der Gegenleistung.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart, die Klage abzuweisen, basiert auf der Interpretation des deutschen und europäischen Rechts, das einen Preis als zu zahlenden Geldbetrag definiert. Diese Sichtweise könnte jedoch durch die Revision beim BGH in Frage gestellt werden, da die Verbraucherschützer die grundsätzliche Bedeutung der Daten als Währung im digitalen Zeitalter betonen. Die Frage, ob Daten als Zahlungsmittel anerkannt werden sollten, könnte weitreichende Folgen für die gesamte Branche haben.
Mit über 100 Millionen Nutzern weltweit ist die “Lidl Plus”-App ein bedeutendes Instrument für den Discounter, um Kunden durch Rabatte und Aktionen zu binden. Die Entscheidung des BGH könnte nicht nur Auswirkungen auf Lidl, sondern auch auf andere Unternehmen haben, die ähnliche Geschäftsmodelle verfolgen. Die Verbraucherschützer sehen in diesem Verfahren ein Pilotprojekt, das klären soll, wie weit der Begriff der Kostenfreiheit im digitalen Kontext gefasst werden kann.

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