STUTTGART / LONDON (IT BOLTWISE) – Das Oberlandesgericht Stuttgart hat eine Klage der Verbraucherzentrale gegen die App ‘Lidl Plus’ abgewiesen. Die zentrale Frage, ob Daten als Zahlungsmittel gelten, bleibt jedoch offen und könnte bald den Bundesgerichtshof beschäftigen. Millionen von Nutzern weltweit profitieren von den Rabatten der App, während Verbraucherschützer die Preisgabe persönlicher Daten kritisieren.

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Das Oberlandesgericht Stuttgart hat kürzlich eine Klage der Verbraucherzentrale gegen den Discounter Lidl abgewiesen. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung stand die Frage, ob die Nutzung der App ‘Lidl Plus’ tatsächlich kostenlos ist, wenn Nutzer im Gegenzug persönliche Daten preisgeben. Die Verbraucherzentrale argumentierte, dass Daten als eine Form der Bezahlung betrachtet werden sollten, was das Gericht jedoch anders sah.

Die App ‘Lidl Plus’ wird von über 100 Millionen Kunden weltweit genutzt, um von Rabatten und Sonderaktionen zu profitieren. Bei der Registrierung müssen Nutzer persönliche Daten angeben und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmen. Diese umfassen einen umfangreichen Text, der die Nutzung der App als kostenlos beschreibt. Die Verbraucherzentrale kritisierte, dass die Preisgabe von Daten als eine Art von Bezahlung angesehen werden sollte, was jedoch vom Gericht nicht anerkannt wurde.

Das Gericht entschied, dass ein Preis im rechtlichen Sinne nur als Geldbetrag verstanden wird und nicht als sonstige Gegenleistung wie Daten. Daher sei Lidl nicht verpflichtet, einen ‘Gesamtpreis’ anzugeben. Diese Entscheidung könnte jedoch ein Nachspiel haben, da die Verbraucherzentrale plant, in Revision zu gehen, um die Frage höchstrichterlich klären zu lassen.

Die Diskussion um Daten als Zahlungsmittel ist nicht neu und spiegelt eine breitere Debatte über Datenschutz und Verbraucherrechte wider. Während Unternehmen zunehmend auf datengetriebene Geschäftsmodelle setzen, fordern Verbraucherschützer klare Regelungen und Transparenz. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs könnte wegweisend für den Umgang mit Daten in der digitalen Wirtschaft sein.

In der Zwischenzeit bleibt die Nutzung der ‘Lidl Plus’-App für die Kunden unverändert. Die Frage, ob Daten als Zahlungsmittel gelten, bleibt jedoch ein heiß diskutiertes Thema, das sowohl rechtliche als auch ethische Dimensionen umfasst. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird mit Spannung erwartet und könnte weitreichende Auswirkungen auf die digitale Wirtschaft und den Datenschutz haben.

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Verbraucherschützer scheitern vor Gericht: Daten als Zahlungsmittel?
Verbraucherschützer scheitern vor Gericht: Daten als Zahlungsmittel? (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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