BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Einhaltung von Kündigungsfristen ist ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsrechts, der sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber betrifft. Während die gesetzliche Grundkündigungsfrist für Arbeitnehmer einheitlich geregelt ist, variieren die Fristen bei Arbeitgeberkündigungen je nach Betriebszugehörigkeit. Diese Regelungen sollen nicht nur die Planungssicherheit erhöhen, sondern auch langfristige Unterstützung für langjährige Mitarbeiter bieten.

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Die Kündigungsfrist ist ein zentraler Aspekt im Arbeitsrecht, der sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber betrifft. In Deutschland beträgt die gesetzliche Grundkündigungsfrist für Arbeitnehmer vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Diese Regelung gilt unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit, was eine gewisse Planungssicherheit für beide Parteien schafft. In der Probezeit, die maximal sechs Monate dauern kann, gilt jedoch eine verkürzte Frist von zwei Wochen, um eine flexible Anpassung an die neue Arbeitsumgebung zu ermöglichen.

Für Arbeitgeber verlängern sich die Kündigungsfristen mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Nach zwei Jahren beträgt die Frist einen Monat zum Monatsende, nach fünf Jahren zwei Monate. Diese Staffelung setzt sich fort, bis nach 20 Jahren eine Frist von sieben Monaten erreicht ist. Diese Regelung soll langjährigen Mitarbeitern eine vorausschauende Planung ermöglichen und ihnen eine gewisse Sicherheit bieten, während sie gleichzeitig dem Arbeitgeber die Möglichkeit gibt, sich auf die Suche nach einem geeigneten Ersatz zu machen.

Arbeits- und Tarifverträge können die Kündigungsfristen für Arbeitnehmer verlängern, jedoch nicht verkürzen. Im Falle divergierender Fristen greift das Günstigkeitsprinzip, das sicherstellt, dass für den Arbeitnehmer stets die günstigere Frist gilt. Tarifverträge können spezifische Regelungen enthalten, solange sie nicht gegen Gleichbehandlungsgrundsätze verstoßen. Dies bietet den Arbeitnehmern einen gewissen Schutz und stellt sicher, dass sie nicht benachteiligt werden.

Bei einer verspäteten Kündigung verschiebt sich der Beendigungstermin automatisch auf den nächsten zulässigen Termin. Dies bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis nicht sofort endet, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Kündigungen so übergeben oder versendet werden, dass der Zugang plausibel nachweisbar ist, beispielsweise per Einschreiben mit Rückschein. Dies gewährleistet, dass beide Parteien über den genauen Zeitpunkt der Kündigung informiert sind und entsprechend planen können.

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Kündigungsfristen im Arbeitsrecht: Was Arbeitnehmer wissen müssen
Kündigungsfristen im Arbeitsrecht: Was Arbeitnehmer wissen müssen (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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