KARLSRUHE / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Bundesgerichtshof hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Bankkunden unzulässige Kontogebühren nur innerhalb einer dreijährigen Verjährungsfrist zurückfordern können. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch auf Rückzahlung entstanden ist, unabhängig davon, wann die Kunden von der Unwirksamkeit der Gebührenklauseln erfahren haben.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem bedeutenden Urteil klargestellt, dass Bankkunden unzulässige Kontogebühren lediglich innerhalb einer dreijährigen Verjährungsfrist zurückfordern können. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch auf Rückzahlung entstanden ist. Damit ist unerheblich, wann Kunden von der Unwirksamkeit der Gebührenklauseln erfuhren, erklärte der Elfte Zivilsenat in Karlsruhe.

Die Entscheidung erging im Rahmen einer Musterfeststellungsklage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gegen die Berliner Sparkasse. Im Zentrum stand eine sogenannte Zustimmungsfiktionsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse. Diese implizierte, dass Kunden mit Änderungen der Kontogebühren einverstanden seien, sofern sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist widersprachen. Solche Klauseln waren früher weit verbreitet, wurden jedoch bereits 2021 als unwirksam beurteilt.

Nach diesem Urteil konnten zahlreiche Bankkunden zu viel gezahlte Gebühren zurückfordern. Unklar blieb jedoch bis jetzt, wann diese Ansprüche verjähren. Die Verbraucherzentrale argumentierte, die Verjährungsfrist sollte erst mit Kenntnis der Unwirksamkeit der Klausel, sprich mit dem Urteil von 2021, beginnen.

Dieser Auffassung folgte der BGH nicht. Eine Verbraucherkenntnis von der Unwirksamkeit der Zustimmungsfiktionsklausel sei nicht notwendig, um den Verjährungsbeginn zu setzen. Es habe keine unsichere Rechtslage zur Wirksamkeit dieser Klauseln gegeben, weshalb Verbraucher auch vor dem Grundsatzurteil von 2021 hätten klagen können. Entscheidend sei allein der Zeitpunkt der Entstehung der Ansprüche.

Die Entscheidung des BGH hat weitreichende Konsequenzen für Bankkunden und die Finanzbranche. Verbraucher müssen nun darauf achten, ihre Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen, um nicht durch die Verjährungsfrist benachteiligt zu werden. Für Banken bedeutet dies, dass sie sich auf eine Welle von Rückforderungen einstellen müssen, die innerhalb der Frist geltend gemacht werden.

Experten sehen in dem Urteil eine Stärkung des Verbraucherschutzes, da es Klarheit über die Verjährungsfristen schafft und Verbraucher dazu anhält, ihre Rechte zeitnah wahrzunehmen. Gleichzeitig wird die Finanzbranche angehalten, ihre Vertragsklauseln zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um zukünftige rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Insgesamt zeigt das Urteil des BGH, wie wichtig es ist, dass Verbraucher über ihre Rechte informiert sind und diese auch aktiv einfordern. Die Entscheidung könnte als Präzedenzfall für ähnliche Fälle in der Zukunft dienen und die Banken dazu veranlassen, transparenter und kundenfreundlicher zu agieren.

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BGH-Urteil: Verjährungsfrist für unzulässige Bankgebühren auf drei Jahre festgelegt
BGH-Urteil: Verjährungsfrist für unzulässige Bankgebühren auf drei Jahre festgelegt (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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